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Vermeidung von Stürzen – so können Angehörige Verletzungen vorbeugen

Vermeidung von Stürzen – so können Angehörige Verletzungen vorbeugen

Stürze sind gerade bei älteren Menschen ein verbreitetes Phänomen. Sie sind einerseits eine der häufigsten Ursachen für eine Pflegebedürftigkeit überhaupt und können andererseits  eine bestehende Pflegebedürftigkeit verstärken. Schätzungen zufolge ist mehr als die Hälfte aller über 70-Jährigen bereits einmal oder auch mehrmals gestürzt. Die Folgen sind oft gravierend und reichen von Brüchen der Oberarme und Schultern über Oberschenkelhals- und Oberschenkelfrakturen bis hin zu gefährlichen Kopfverletzungen. Eine weitere schlimme Folge ist meist auch die Angst vor erneuten Stürzen, denn diese schränkt die Betroffenen in ihrem Selbstwertgefühl, in ihrer Interaktionsfähigkeit und Mobilität weiter ein.

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Für den Pflegefall vorsorgen – mit Vollmachten und Verfügungen

Meist tritt ein Pflegefall nicht plötzlich und unerwartet ein, sondern kündigt sich bereits lange vorher mit zunehmender Hilfsbedürftigkeit an. Nahezu jeder hat daher ausreichend Zeit, wichtige Rechtsfragen vorab zu klären, die sich beim Eintritt einer Pflegesituation zwangsläufig ergeben. Eine Chance, die unbedingt genutzt werden sollte!

 

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Freiburger Studie: Freiheitseinschränkende Maßnahmen in der häuslichen Pflege weit verbreitet

Unlängst berichtete der neueste Pflegebericht über das große Ausmaß an freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der stationären Pflege. Dass diese auch in der häuslichen Pflege von Angehörigen auf der Tagesordnung stehen, enthüllt nun eine Studie der Fachhochschule Frankfurt am Main und der Evangelischen Hochschule Freiburg. Nach den Ergebnissen dieser Studie greifen etwa 5 bis 10 Prozent der pflegenden Angehörigen zu Zwangsmaßnahmen, die die Freiheit der Person massiv einschränken. (Doch wie immer dürfte die Dunkelziffer auch hier um ein Vielfaches höher liegen.) Am meisten verbreitet in der häuslichen Pflege ist das Anbringen von hohen Bettgittern (90 Prozent der Fälle). Auch das Abschließen der Wohnungstür (60 Prozent) sowie das Fixieren mit Sicherheitsgurten (40 Prozent) kommen häufig vor. Offensichtlich fehlt vielen Angehörigen das Bewusstsein dafür, dass sie nicht einfach nach Belieben einen anderen Menschen einsperren dürfen.

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Pflegeversicherung: Das ändert sich mit Jahresbeginn 2013

Zum 1. Januar kommenden Jahres treten Änderungen und Neuerungen in der Pflegeversicherung in Kraft, die unter anderem dem besonderen Betreuungsbedarf von Demenzerkrankten Rechnung tragen. So können Demenzerkrankte in der Pflegestufe 0 zusätzlich zum sachgebundenen Betreuungsgeld (100 oder 200 Euro) Pflegegeld in Höhe von 120 Euro und Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 225 Euro erhalten. In der Pflegestufe I und II wiederum steigen die Pflegegeld- und Pflegesachleistungssätze für Demenzerkrankte: In der Pflegestufe I gibt es künftig 305 Euro Pflegegeld (vorher 235 Euro) oder Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro (vorher 450 Euro). In der Pflegestufe II beträgt das Pflegegeld 525 Euro (vorher 445 Euro), Pflegesachleistungen werden bis zu 1.250 Euro übernommen (vorher 1.100 Euro). Für Demenzerkrankte in der Pflegestufe III ist indes keine Aufstockung der Sätze vorgesehen.

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Kommunizieren mit Pflegebedürftigen: So klappt’s mit der Verständigung

Kommunizieren mit Pflegebedürftigen: So klappt’s mit der Verständigung

Gerade bei Pflegebedürftigkeit ist die regelmäßige Kommunikation außerordentlich wichtig, um einer seelischen Vereinsamung entgegenzuwirken. Bewusst herbeigeführte Gespräche sind ein Mittel, den Pflegebedürftigen dazu anzuregen, sich mit seiner Situation und den Gegebenheiten um ihn herum auseinanderzusetzen. Man signalisiert ihm auf diese Weise, dass man ihn akzeptiert und sich bemüht, ihn zu verstehen. Besonders gut eignen sich offene Fragen, die dem Pflegebedürftigen die Gelegenheit bieten, so ausführlich zu antworten, wie er will. Geschossene Fragen, die sich mit Ja oder Nein beantworten lassen, sind indes weniger anregend für die Unterhaltung. Über den Austausch von Meinungen und Informationen erfahren Pflegebedürftige, dass sie weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Zu guter Letzt werden über Sprache, Mimik und Gestik aber auch Vertrauen und Liebe ausgedrückt.

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Das Pflegezimmer: Raum für die Pflege – und zum Wohlfühlen

Das Pflegezimmer: Raum für die Pflege – und zum Wohlfühlen

Einem Pflegebedürftigen, der in der eigenen Wohnung oder auch bei einem Angehörigen lebt, sollte ein Pflegezimmer zur Verfügung stehen, das zum einen an die pflegerischen Erfordernisse, zum anderen aber auch an seine individuellen Bedürfnisse angepasst ist. Das Pflegezimmer soll die Versorgung erleichtern und darüber hinaus zum Wohlbefinden seines Bewohners beitragen. Grundsätzlich wichtig ist zunächst einmal die Beseitigung von Stolperfallen zur Vermeidung von Stürzen, denn ein Unfall würde mit hoher Wahrscheinlichkeit die Pflegebedürftigkeit noch verstärken. Lose aufliegende Teppiche und Bettvorlagen gehören daher ebenso wenig in ein Pflegezimmer wie glattes PVC oder quer über den Zimmerboden verlaufende elektrische Kabel. Der Sicherheitsaspekt gilt selbstverständlich auch im Hinblick auf die Pflegeperson, die im Pflegezimmer und hier insbesondere um das Pflegebett herum ohne Hindernisse frei agieren können muss.

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Ein Blick zurück: Häusliche Pflege war früher der Normalfall

Ein Blick zurück: Häusliche Pflege war früher der Normalfall

Die Häusliche Pflege und Betreuung war über Jahrhunderte der Normalfall in Deutschland – die Kinder sorgten sich ganz selbstverständlich um die Eltern, wenn diese in späteren Lebensjahren auf Hilfe angewiesen waren. Staatliche Initiativen im Bereich der Kranken- und Altenpflege sind im Vergleich dazu relativ jung. Wo „öffentliche Häuser“ in der frühen Neuzeit entstanden, galten sie zunächst vor allem der Isolation von Menschen mit hoch ansteckenden Krankheiten, wie etwa die Cholera- und Pesthäuser. Erst um 1800 entstanden mancherorts Einrichtungen, in denen Arme und Zugereiste medizinisch versorgt wurden – während wohlhabende Bürger weiterhin zuhause gepflegt wurden.

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Überbrückungsmöglichkeiten – bis zum Start der häuslichen Betreuung durch eine polnische Pflegekraft

Überbrückungsmöglichkeiten – bis zum Start der häuslichen Betreuung durch eine polnische Pflegekraft

Zwischen der Beauftragung der Vermittlung einer häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung und dem Eintreffen der polnischen Pflegekraft liegt erfahrungsgemäß eine Zeitspanne von 7 bis 10 Tagen. In dieser Zeit erfassen und bewerten wir die konkreten Anforderungen und Ihre Wünsche als Auftraggeber, anschließend machen wir die Betreuungspersonen für die häusliche Pflege ausfindig, die Ihren Erwartungen am ehesten entsprechen dürfte und die wir Ihnen schließlich in Form von zwei bis drei Lebensläufen mit Bild vorschlagen. Auch ist alles vertraglich noch „in trockene Tücher“ zu bringen. Zu guter Letzt muss sich die polnische Pflegekraft auf ihre lange Abwesenheit und die Abreise vorbereiten…

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Onlinetest für pflegewillige Angehörige

Die Pflege eines anderen, meist nahen Angehörigen, bedeutet eine enorme Herausforderung, unter der man selbst zerbrechen kann. So berichteten wir in unserem Blog schon einmal ausführlich über die Auswirkungen der Strapazen und des unter Umständen unabsehbaren Dauereinsatzes, die bis hin zum Burn-out-Syndrom reichen. Damals gaben wir den Tipp, auf Warnsignale zu achten und alle Möglichkeiten zu nutzen, sich zumindest teil- und zeitweise zu entlasten. Noch grundsätzlicher stellt sich die Frage, ob überhaupt jeder für die Pflege von Angehörigen aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen geeignet ist. Dieser Frage geht nun ein neuer Onlinetest unter dem Motto „Bin ich bereit zu pflegen?“ nach, der von dem Verein Generationen Netzwerk für Deutschland (GND) e.V. entwickelt worden ist.

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