Pflegekosten: Wer muss zahlen?
Die Kosten einer stationären Unterbringung und Pflege sind hoch und liegen nicht selten über 3.500 Euro monatlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten, nicht jedoch für die Heimkosten, also Unterkunft und Verpflegung, auf und zahlt dabei maximal 1.550 Euro (in der Pflegestufe III). Für die Deckung der übrigen Kosten ist zunächst der stationär Untergebrachte selbst verantwortlich – er muss mit seinem Vermögen sowie seinem Einkommen etwa in Form von Renten, Mieteinnahmen und Zinserträgen dafür geradestehen. Vermögensübertragungen, die ein Bedürftiger bis 10 Jahre vor Eintritt der Pflegesituation getätigt hat, können dabei von den Beschenkten zurückgefordert werden.
