UPDATE Mindestlohn: Erhöhung zum 1. Oktober 2022
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde. Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen.
Am 01.01.2015 wurde der allgemeine deutsche Mindestlohn eingeführt. Seitdem müssen in Deutschland tätige Arbeitnehmer nach dem Mindestlohn pro Arbeitsstunde entlohnt werden. Das gilt auch für entsandte Betreuungskräfte.
Im MiLoG (Mindestlohngesetz) heißt es dazu: „Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns […] zu zahlen.“
Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer*innen ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde erhöht wird.
Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 10,45 Euro.
Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn dann auch 12,00 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2021 auf 9,50 erhöht und zum 1. Juli 2021 nochmals auf 9,60 Euro.
Die Pflegeagentur 24 kooperiert ausschließlich mit Dienstleistern die die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zugesichert haben.
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