Neuer Ratgeber der Pflegeagentur 24: Das bringt das neue Pflegestärkungsgesetz II
Auf die eine oder andere Weise dürften es die meisten Pflegebedürftigen und deren Angehörige bereits schon mitbekommen haben: Im Leistungsbereich der Pflegekassen sind zum Jahreswechsel 2017 umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Diese betreffen nicht nur die Höhe einzelner Leistungsbeträge – vielmehr wurde in einem größeren Wurf gleich der gesamte Bereich neu geregelt. Mit dem „Pflegeratgeber“ zum Pflegestärkungsgesetz II informiert eine neue Broschüre der Pflegeagentur 24 darüber, was sich im Einzelnen geändert hat.
Kernstück der Pflegereform ist ein Systemwechsel, der die bisherigen drei Pflegestufen (beziehungsweise vier mit sogenannter Pflegestufe 0) in ein System mit fünf Pflegegraden überführt. Diesen fünf neuen Pflegegraden kommt die Aufgabe zu, die individuellen Beeinträchtigungen und die Gesamtumstände möglichst exakt abzubilden. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit steht die Frage nach der Fähigkeit des Einzelnen, seinen Alltag noch selbstständig zu bewältigen, im Zentrum.
Ziel ist vor allem mehr „Pflegegerechtigkeit“, denn bei der Beurteilung der Beeinträchtigung spielen neben den körperlichen fortan die geistigen und psychischen Faktoren eine viel stärkere Rolle – was insbesondere die 1,6 Millionen demenziell Erkrankten besserstellt. Die Neuregelung soll zudem betroffenen Familien eine auf den jeweiligen Einfallfall besser zugeschnittene Unterstützung bieten.
Mehr Gestaltungsspielraum beim Leistungsabruf
Die Kombinierbarkeit von Leistungen aus verschiedenen Bereichen – mit der Möglichkeit, nicht beanspruchte Leistungen aus einem „Topf“ in einen anderen zu überführen – ist hierfür ein Beispiel. So gibt es etwa die Option, die ambulante Pflegesachleistung, erbracht durch einen Pflegedienst, nur zu einem bestimmten Prozentsatz des Höchstbetrags in Anspruch zu nehmen – und in Höhe des Äquivalenzwerts ergänzend noch Pflegegeld zu erhalten. Bei den beiden pflegerischen Ausnahmesituationen „Verhinderungspflege“ und „Kurzzeitpflege“ wiederum gilt ein Übertragungsrecht.
Praktisch: Die Broschüre beinhaltet ein Kapitel „Was bedeutet was?“, das die verschiedenen Leistungsbegriffe im Bereich der gesetzlichen Pflegeunterstützung erläutert. Von A wie ambulante Pflegesachleistung über Pflegegeld und Tages- oder Nachtpflege bis hin zu Z wie zusätzliche Betreuungsleistungen: Es wird kurz und bündig erklärt, was jeweils damit gemeint ist und welche Voraussetzungen gegebenenfalls erfüllt sein müssen. Eine ergänzende Leistungstabelle, aufgeschlüsselt nach Pflegegrad, zeigt auf einen Blick alle Überstützungsoptionen und die jeweiligen Leistungswerte. Umfangreiche Informationen finden SIe auch hier auf unserer Homepage unter „Gut zu Wissen„.
Fordern Sie Ihre Broschüre als Druckexemplar an: Senden Sie dazu einfach eine E-Mail mit Ihren Adressangaben an info@pflegeagentur24.de. Gerne können wir Ihnen die Broschüre auch per Mail im PDF-Format zusenden.