Schwerbehindertenausweis: Auch altersbedingt psychisch-mental Erkrankte profitieren
Wie wenig eine schwere Behinderung für die Betroffenen ein erstrebenswerter Zustand sein dürfte: Ein Schwerbehindertenausweis ist ohne jeden Zweifel beliebt und begehrt – bringt er dem Besitzer doch eine Vielzahl von finanziellen und anderen Vergünstigungen. Oft gerät dabei aus dem Blick, dass es nicht nur die körperlichen Beeinträchtigungen sind, die hier zum Tragen kommen, sondern ebenso die psychisch-mentalen.
Das Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, führt dazu aus (SGB IX, Artikel 1, § 2): „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Wer etwa an Demenz erkrankt ist oder an einer Depression leidet – Beeinträchtigungen, wie sie mit zunehmenden Alter immer häufiger vorkommen –, hat also je nach Schweregrad seiner Erkrankung ebenfalls Anspruch auf Feststellung einer schwerwiegenden Behinderung. Weitere Erkrankungen, die hierbei Bedeutung erlangen können, sind Angst- und Zwangserkrankungen sowie Psychosen.
Grad der Beeinträchtigung muss 50 Prozent betragen