MINDESTLOHN
Legale Betreuungsvermittlung entsprechend deutschem Mindestlohn
UPDATE Neuer Mindestlohn ab Oktober 2022
Am 01.01.2015 wurde der allgemeine deutsche Mindestlohn eingeführt. Seitdem müssen in Deutschland tätige Arbeitnehmer nach dem Mindestlohn pro Arbeitsstunde entlohnt werden. Das gilt auch für entsandte Betreuungskräfte, …
… im MiLoG (Mindestlohngesetz) heißt es dazu: „Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns […] zu zahlen.“
Update: Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer*innen ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde erhöht wird.
Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 10,45 Euro.
Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn dann auch 12,00 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2021 auf 9,50 erhöht und zum 1. Juli 2021 nochmals auf 9,60 Euro.
Die Pflegeagentur 24 kooperiert ausschließlich mit Dienstleistern die die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zugesichert haben.
Mindestlohnpflichtig sind auch Bereitschaftsdienste, also die Zeiten in denen sich ein Arbeitnehmer außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Der Arbeitnehmer kann während der Bereitschaft seine Zeit weitgehend frei gestalten, muss jedoch unverzüglich seine Tätigkeit aufnehmen können.
Nicht mindestlohnpflichtig sind Zeiten der Rufbereitschaft. Eine Rufbereitschaft liegt regelmäßig dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Häufig wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer telefonisch (in der näheren Umgebung) erreichbar sein soll.
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