Kostenlos anrufen: 0800 24 000 42   Standorte

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE 24 STUNDEN PFLEGE

Mit der Pflegeagentur 24 können Sie sicher sein eine 100% legale Lösung gefunden zu haben

Ob berufliche, familiäre oder anderweitige Verpflichtungen: Nicht immer können sich Angehörige um betreuungsbedürftige Familienmitglieder selbst kümmern – auch wenn sie dies oft gerne tun würden. In solch einem Fall greifen immer mehr Familien auf osteuropäische Betreuungskräfte zurück – auch um eine Heimunterbringung zu vermeiden. Doch worauf ist dabei zu achten, damit man sich nicht in „gefährliches Fahrwasser“ begibt? Unsere hier zusammengestellten Tipps bieten Ihnen eine wertvolle Orientierungshilfe.

 

Die Pflegeagentur 24 versichert Ihnen, dass wir äußerste Sorgfalt auf die Auswahl unserer Kooperationspartner in Osteuropa legen. Erst nach einem umfangreichen Auswahlprozess und unter der Vorraussetzung, dass unsere hohen TÜV-zertifizierten Qualitätsansprüchen und alle rechtlichen Voraussetzungen für einen legalen Einsatz der Betreuungskräfte erfüllt werden, werden unsere Partnerunternehmen in unser großes Dienstleister-Netzwerk aufgenommen.

 

Die Pflegeagentur 24 arbeitet aktuell nach dem Entsendemodell, mit dem wir unseren Kunden ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit, Flexibilität und Legalität bieten können. Auf diese Weise brauchen Sie sich keine Gedanken über mögliche Risiken und deren Folgen zu machen und genießen eine zuverlässige und individuelle Dienstleistung. Diese hochwertigen Qualitätsstandards sichern und entwickeln wir stetig weiter.

 

Neben der Entsendung gibt es noch weitere legale Modelle für den Einsatz von Betreuungskräften in der 24-Stunden-Pflege, die wir Ihnen im Folgenden gerne vorstellen und auf die verschiedenen Vor- und Nachteile hinweisen möchten.

Direkte Anstellung von Betreuungskräften

Nach dem Wegfall der Beschränkungen gilt für osteuropäische EU-Beitrittsstaaten die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dies ermöglicht Bürgern aus diesen EU-Staaten eine problemlose Anstellung in Privathaushalten in Deutschland. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Die Vermittlung entsprechender Betreuungskräfte erfolgt in der Regel über die Agentur für Arbeit. Wer möchte kann natürlich auch selber nach einer passenden Betreuungskraft suchen.

Auch wer privat eine Pflege- oder Betreuungskraft mittels Arbeitsvertrag direkt anstellt, ist an die Regeln des Arbeitsschutzes gebunden. Das bedeutet unter anderem, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreitet, also maximal 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf.

Ebenso besteht für die Betreuungskräfte ein gesetzlich verankerter Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr und selbstverständlich muss auch ein Entgelt mindestens in der Höhe des Mindestlohnes (9,19 Euro brutto) bezahlt werden.

Die Familie übernimmt als Arbeitgeber sämtliche Arbeitgeberpflichten und ist für eine reguläre Anmeldung, Abführung der Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung verantwortlich und muss auch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung werden. Auch für Ersatz bei Krankheit und Urlaub der Betreuungskraft ist die Familie verantwortlich.

Obwohl der Vorteil besteht, den eingestellten Betreuungskräften gegenüber als Arbeitgeber direkt weisungsbefugt zu sein, wiegt das nicht die möglichen Risiken auf, die durch die fehlende Überprüfung der Qualifikationen und Erfahrungen des eingesetzten Personals durch Dritte bestehen.

Entsendung von Betreuungskräften

Bei dem Einsatz von osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräften für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft mittels Entsendung, sind die Betreuungskräfte bei einem osteuropäischen Unternehmen angestellt und werden von diesem für einen bestimmten Zeitraum nach Deutschland in den Privathaushalt entsendet. Dabei besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem entsendenden Unternehmen und der entsendeten Betreuungskraft weiter fort. Alle Arbeitgeberpflichten, zum Beispiel hinsichtlich der Abführung der Sozialabgaben, liegen weiterhin beim osteuropäischen Unternehmen. Ebenso liegt das Weisungsrecht gegenüber den Betreuungskräften weiterhin beim Entsendeunternehmen. Arbeitszeiten und zu erbringende Leistungen werden von diesem geregelt. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Art der Arbeit und deren Ausführung bis ins kleinste Detail vom osteuropäischen Unternehmen geregelt werden muss. Bei grundlegenden Änderungswünschen zu den vereinbarten Tätigkeiten muss sich allerdings an das Unternehmen gewendet werden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie einen Ansprechpartner in Deutschland haben. Die Pflegeagentur 24 übernimmt für Sie gerne jegliche Kommunikation mit unseren Kooperationspartnern und wir vertreten Ihre Interessen.

 

Für Sie von Vorteil ist bei dem Modell der Entsendung, dass Sie als Auftraggeber die Dienstleistung jederzeit beenden können oder bei Problemen mit der Betreuungskraft, ein kostenfreier Wechsel organisiert wird.

 

Die rechtmäßige Wirksamkeit der Entsendung wird durch die A1-Bescheinigung bestätigt. Diese bescheinigt, dass entsprechende Anmeldung und Abführung der Sozialabgaben vorliegen und legitimiert den Aufenthalt der osteuropäischen Pflege- und Betreuungskraft. Die Ausstellung der A1-Bescheinigung nimmt in der Regel 2-3 Wochen ab Beantragung in Anspruch.

Auch Betreungskräfte, welche mittels Entsendung in Deutschland beschäftigt sind, fallen unter die Gültigkeit des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland von 8,84 €/Stunde.

Selbständige Pflegekräfte aus Osteuropa

Es ist ebenfalls möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Pflege- und Betreuungskräfte für die Betreuung in Häuslicher Gemeinschaft auf selbständiger Basis zu beschäftigen. Sofern die Betreuungskräfte nicht in Deutschland, sondern in Osteuropa ein Gewerbe angemeldet haben, müssen diese ebenfalls Bedingungen für eine Entsendung (die Selbstentsendung) erfüllen. Zu beachten ist bei der Beschäftigung von selbständigen Betreuungskräften, dass diese die für die Selbständigkeit maßgeblichen Kriterien erfüllen. Zum Beispiel müssen die Betreuungskräfte ein unternehmerisches Risiko tragen, dürfen keiner Weisung durch den Kunden unterliegen und müssen eigenverantwortlich handeln.

 

Die Verbaucherzentrale sagt dazu:

„Vorsicht ist geboten, wenn selbstständig tätige Pflegekräfte aus Osteuropa beauftragt werden. Je nach den tatsächlichen Gegebenheiten besteht das Risiko, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Bestätigt sich das, wird die Beschäftigung rückwirkend als Arbeitsverhältnis eingeordnet. Der Haushalt wird also nachträglich Arbeitgeber. Daraus folgt dann, dass sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung und auch Einkommenssteuer gezahlt werden müssen. Indizien für eine Scheinselbständigkeit sind beispielsweise, wenn es nur einen Auftraggeber gibt, die Pflege- und Betreuungskraft mit im Haushalt wohnt oder wenn die Betreuungskraft keine eigenen Geschäftsräume hat.“

(Homepage Verbraucherzentrale vom 10.10.2016)

Hinweis:

Die Pflegeagentur 24 GmbH vermittelt Pflegeleistungen für die „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ im eigenen Heim. Vermittlungsgegenstand ist ein Vertrag über Betreuungsleistungen mit Kooperationspartnern, die auf die häusliche Pflege und Betreuung spezialisiert sind. Bei unseren Kooperationspartnern handelt es sich sowohl um freiberufliche Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus Deutschland, als auch um osteuropäische Pflegeunternehmen aus EU-Beitrittsländern, welche das bei Ihnen angestellte Personal auch nach Deutschland entsenden. Die Pflegeagentur 24 GmbH selbst beschäftigt keine eigenen Pflegekräfte. Vertragsverhältnisse über Pflegeleistungen können daher nur unmittelbar mit unseren Kooperationspartnern begründet werden. Keinesfalls entsteht ein Vertragsverhältnis unmittelbar mit einer osteuropäischen Pflegekraft bzw. Betreuungsperson.
Wir stellen die Kontakte zwischen deutschen freiberuflichen Pflegekräften und Haushaltshilfen bzw. osteuropäischen Dienstleistern und den Pflegebedürftigen her. Darüber hinaus übernehmen wir die Vertragsverhandlungen zwischen dem Kunden und dem ausgesuchten Dienstleister, stehen dem Kunden während der gesamten Laufzeit des begründeten Vertragsverhältnisses mit Rat und Tat zur Seite und übernehmen außerdem für unseren deutschen Kooperationspartner Rechnungsstellung und Inkasso.

 

Die von uns verwendete Bezeichnung „24 Stunden Pflege“ oder „rund um die Uhr“ bedeutet nicht, dass die vermittelten Betreuungskräfte 24 Stunden am Stück arbeiten. Es existieren für entsendete Arbeitnehmer Arbeitszeitregelungen, die einzuhalten sind. Die Begriffe „24 Stunden Pflege“,  „24 Stunden Betreuung“ oder „rund-um-die-Uhr“ werden zur besseren Sichtbarkeit und Auffindbarkeit unserer Dienstleistungen im Internet verwendet.

Kontaktformular für Anfragen

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, rund um unsere Leistungen, zur Verfügung. Per eMail erreichen Sie uns unter info@pflegeagentur24.de.
Wünschen Sie ein Angebot, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir werden dann umgehend mit Ihnen in Kontakt treten.

    Was können wir für Sie tun?
    Bitte rufen Sie mich an Um wieviel Uhr? :
    Bitte senden Sie mir Informationsmaterial zu Auf welchem Wege?
    Anrede *

    Datenschutzerklärung * Hiermit willige ich ein, dass mit dem Versenden dieses Formulars meine personenbezogenen Daten durch Pflegeagentur 24 gespeichert, maschinell verarbeitet und ausschließlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme, zur Erledigung Ihrer Anfrage (Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags) und zur Weitergabe von aktuellen Informationen und Angeboten genutzt werden dürfen. Pflegeagentur 24 darf die Daten auch an einen Bevollmächtigten / Dienstleister zum Zwecke der Kontaktaufnahme weitergeben. Mit vollständiger Abwicklung Ihres Anliegens und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden Ihre Daten gelöscht. Weiterhin versichere ich, dass die vorstehenden persönlichen Daten korrekt und vollständig sind. Ich habe jederzeit das Recht, der Übermittlung der Daten für die Zukunft zu widersprechen. Der Widerspruch ist an die Pflegeagentur 24 GmbH, Max-Keith-Straße 42, 45136 Essen, zu richten.