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Schwerbehindertenausweis: Auch altersbedingt psychisch-mental Erkrankte profitieren

Schwerbehindertenausweis: Auch altersbedingt psychisch-mental Erkrankte profitieren

Wie wenig eine schwere Behinderung für die Betroffenen ein erstrebenswerter Zustand sein dürfte: Ein Schwerbehindertenausweis ist ohne jeden Zweifel beliebt und begehrt – bringt er dem Besitzer doch eine Vielzahl von finanziellen und anderen Vergünstigungen. Oft gerät dabei aus dem Blick, dass es nicht nur die körperlichen Beeinträchtigungen sind, die hier zum Tragen kommen, sondern ebenso die psychisch-mentalen.

 

Das Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, führt dazu aus (SGB IX, Artikel 1, § 2): „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

 

Wer etwa an Demenz erkrankt ist oder an einer Depression leidet – Beeinträchtigungen, wie sie mit zunehmenden Alter immer häufiger vorkommen –, hat also je nach Schweregrad seiner Erkrankung ebenfalls Anspruch auf Feststellung einer schwerwiegenden Behinderung. Weitere Erkrankungen, die hierbei Bedeutung erlangen können, sind Angst- und Zwangserkrankungen sowie Psychosen.

 

Grad der Beeinträchtigung muss 50 Prozent betragen

Entscheidend ist der „Grad der Behinderung“ (GdB) oder der „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS) – 50 Prozent sind mindestens erforderlich, um als schwerbehindert zu gelten und damit in den Genuss verschiedener Vorzüge zu kommen. Hier ein praktisch-anschauliches Beispiel für das Parkinson-Syndrom: Eine deutliche Störung und stärkere Verlangsamung der Bewegungsabläufe mit Gleichgewichtsstörungen und Unsicherheit beim Umdrehen rechtfertigt einen Einstufungsgrad von 50 bis 70 Prozent.

 

Demenz zählt nach der „GdB-Tabelle“ zu den „organisch-psychischen Störungen“. Ist solch eine Störung mittelgradig ausgeprägt, das heißt mit deutlichen Auswirkungen im Alltag, dann beträgt der Grad der Behinderung bereits 50 bis 60 Prozent, in schweren Fällen 70 bis 100 Prozent. Ähnlich verhält es sich bei einer Depression – mit der Besonderheit, dass hier eine dauerhafte Einschränkung und Beeinträchtigung der Lebensqualität gegeben sein muss. Zeitmaßstab für die Dauer sind sechs Monate.

 

TIPP: Bei ausgeprägten bis schweren Beeinträchtigungen sollten Angehörige in jedem Fall prüfen, ob gegebenenfalls die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis erfüllt sind. Zuständig für die Beantragung ist das zuständige Versorgungsamt. Bei Vorliegen eines Pflegegrades den Einstufungsbescheid und das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) dem Antrag am besten mit hinzufügen.

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