Kostenlos anrufen: 0800 24 000 42   Standorte

Pflegeversicherung: Das ändert sich mit Jahresbeginn 2013

Zum 1. Januar kommenden Jahres treten Änderungen und Neuerungen in der Pflegeversicherung in Kraft, die unter anderem dem besonderen Betreuungsbedarf von Demenzerkrankten Rechnung tragen. So können Demenzerkrankte in der Pflegestufe 0 zusätzlich zum sachgebundenen Betreuungsgeld (100 oder 200 Euro) Pflegegeld in Höhe von 120 Euro und Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 225 Euro erhalten. In der Pflegestufe I und II wiederum steigen die Pflegegeld- und Pflegesachleistungssätze für Demenzerkrankte: In der Pflegestufe I gibt es künftig 305 Euro Pflegegeld (vorher 235 Euro) oder Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro (vorher 450 Euro). In der Pflegestufe II beträgt das Pflegegeld 525 Euro (vorher 445 Euro), Pflegesachleistungen werden bis zu 1.250 Euro übernommen (vorher 1.100 Euro). Für Demenzerkrankte in der Pflegestufe III ist indes keine Aufstockung der Sätze vorgesehen.

Halbes Pflegegeld bei Auszeit

 

Pflegende Angehörige werden ebenfalls besser gestellt – für sie soll es leichter möglich sein, eine Auszeit zu nehmen. Daher wird das Pflegegeld in halber Höhe weitergezahlt, wenn sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, bis maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Beträgt ihr wöchentlicher Betreuungsaufwand darüber hinaus über 14 Stunden, kann die Pflegezeit in der Rentenversicherung Berücksichtigung finden.

 

Weitere wichtige Änderungen betreffen die Förderung alternativer Wohnformen, einen neuen Servicekodex für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie die Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung. So erhalten Pflegebedürftige, die in selbstorganisierten Wohngruppen leben, künftig 200 Euro monatlich für die Beschäftigung einer Hilfskraft. Wohngruppengründungen werden mit einmalig 2.500 Euro je Pflegebedürftigen unterstützt.

 

Um die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu stärken, wird der Medizinische Dienst verpflichtet, Servicegrundsätze aufzustellen. Der neue Kodex soll einen respektvollen Umgang mit den Pflegebedürftigen fördern. Antragsteller werden ab 2013 zudem darauf hingewiesen, dass sie einen Anspruch auf Zusendung des Gutachtens haben.

 

Frühzeitige Beratung – und Umbau-Zuschüsse ohne Eigenanteil

 

Auch das ist neu: Innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang muss die Pflegekasse einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Wenn innerhalb von vier Wochen keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgen kann, muss die Pflegekasse unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen. Die Pflegekasse hat innerhalb einer gesetzlichen Frist – grundsätzlich fünf Wochen nach Eingang – über den Antrag zu entscheiden und muss für jede Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an den Antragsteller zahlen.

 

Die Pflegekasse fördert auch bisher schon Wohnraumanpassungen und Umbauten mit Zuschüssen bis 2.557 Euro. Ab 2013 werden neue Zuschüsse ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gewährt, so dass die Prüfung der Einkommenssituation entfällt.

 

Die Pflegeagentur 24 begrüßt die Änderungen und Neuerungen im Rahmen der Pflegeversicherung, insbesondere die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für Demenzerkrankte. Dessen ungeachtet bleibt natürlich deren Betreuung eine große Herausforderung. Pflegenden Angehörigen, die Unterstützung wünschen, vermittelt die Pflegeagentur 24 gern polnische Pflegekräfte für die häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung – zu überschaubaren Kosten. Alternativ vermittelt die Pflegeagentur 24 auf Wunsch auch deutsches freiberuflich tätige Pflegekräfte.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.