Mindestlohn macht Pflegebranche zum „Pflegefall“
Seit 1. August 2010 gilt ein Mindestlohn in der Pflege in Höhe von 8,50 Euro (Ostdeutschland: 7,50 Euro), der bis 1. Juli 2013 in zwei Stufen auf 9 beziehungsweise 8 Euro steigen wird. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die überwiegend Leistungen der Grundpflege erbringen. Ziel der Regierungskoalition war es bei Einführung, Lohndumping in der Pflegebranche entgegenzuwirken. Doch auffallend war schon damals die eklatante Diskrepanz zu den tatsächlich gezahlten Bruttolöhnen, die im Jahr 2010 bei durchschnittlich 14,55 Euro in West- und 14,21 Euro in Ostdeutschland lagen. Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung vom 18. Januar 2012 auf eine kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter der Partei DIE LINKE (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/2844).