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Altersgerechter Umbau – KfW fördert mit neuem Programm

Ein altersgerechtes Zuhause ermöglicht oder erleichtert nicht nur das Leben in den eigenen vier Wänden, wenn man älter wird – es bietet darüber hinaus auch pflegenden Angehörigen oder anderen pflegenden Personen eine optimale Unterstützung. Denn je weniger Barrieren es gibt, die mühsam überwunden werden müssen oder schlimmstenfalls bestimmte Vorgänge oder Wege ganz und gar unmöglich machen, desto weniger Aufwand ist mit der Betreuung verbunden. Doch noch wohnen schätzungsweise erst 5 Prozent der älteren Menschen in Deutschland in altersgerechten beziehungsweise barrierearmen Wohnungen.

Die KfW-Förderbank hat die Erfordernisse der Zukunft und den dringenden Handlungsbedarf erkannt und ein neues Programm „Altersgerechter Umbau“ aufgelegt. Damit fördert sie Maßnahmen an selbst genutztem oder vermietetem Wohneigentum, die zur Reduzierung von Barrieren führen. Finanziert werden 100 Prozent der förderfähigen Kosten einschließlich Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit können beantragt werden – der Effektivzins ist niedrig und liegt bei 1,0 bis 2,07 Prozent. Lange Darlehenslaufzeiten bis zu 30 Jahre und auf Wunsch bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre machen das Programm darüber hinaus attraktiv. Deshalb sollte sich jeder überlegen, die vielleicht schon lange aufgeschobenen altersgerechten Anpassungen am allernächsten Wohnumfeld nun doch endlich einmal anzugehen.

Das Programm beinhaltet verschiedene Förderbereiche, die etwa Umbauten an Wegen zu Gebäuden und Außenanlagen sowie an Eingangsbereichen und Wohnungszugängen umfassen, aber auch Anpassungen an Sanitärräumen sowie den Einbau von Bedienelementen und Hilfssystemen. Der Einbau von bodengleichen Duschen oder Aufzügen und das Entfernen von Türschwellen sind typische Umgestaltungsmaßnahmen, die die KfW-Förderbank unterstützt. Die KfW-Darlehen können übrigens nur über die Hausbank beantragt werden. Eigentümer, die unschlüssig sind, welche Maßnahmen sinnvoll sind, sollten die Chance zu einer vorhergehenden Wohnberatung nutzen.

Das altersgerechte Leben in den eigenen vier Wänden wird nicht nur von der KfW-Bank gefördert. Auch Krankenkassen und Pflegekassen leisten ihren Beitrag – allerdings erst dann, wenn Hilfen im konkreten Fall auch tatsächlich erforderlich sind. Während Hilfsmittel wie Haltegriffe, Duschhocker, Badebretter, Toilettensitzerhöhungen etc. in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen fallen, beteiligt sich die Pflegekasse mit aktuell bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme an fest installierten Rampen, dem Absenken von Fenstergriffen, dem Einbau von behindertengerechten Küchen und Weiterem mehr.

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