Kostenlos anrufen: 0800 24 000 42   Standorte
Mindestlohn macht Pflegebranche zum „Pflegefall“

Mindestlohn macht Pflegebranche zum „Pflegefall“

Seit 1. August 2010 gilt ein Mindestlohn in der Pflege in Höhe von 8,50 Euro (Ostdeutschland: 7,50 Euro), der bis 1. Juli 2013 in zwei Stufen auf 9 beziehungsweise 8 Euro steigen wird. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die überwiegend Leistungen der Grundpflege erbringen. Ziel der Regierungskoalition war es bei Einführung, Lohndumping in der Pflegebranche entgegenzuwirken. Doch auffallend war schon damals die eklatante Diskrepanz zu den tatsächlich gezahlten Bruttolöhnen, die im Jahr 2010 bei durchschnittlich 14,55 Euro in West- und 14,21 Euro in Ostdeutschland lagen. Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung vom 18. Januar 2012 auf eine kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter der Partei DIE LINKE (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/2844).

Schon bei Einführung des Mindestlohns war von Kritikern die Befürchtung geäußert worden, dass von Seiten der Arbeitgeber der Versuch unternommen werden könnte, die tatsächlich gezahlten Löhne zu drücken und den Normal- an den Mindestlohn anzupassen. Brisant wird dies nun im Zusammenhang mit einer weiteren Neuregelung, wonach die Zahlung einer „ortsüblichen Vergütung“ außer Kraft gesetzt wird, da es bereits mit dem Mindestlohn eine Richtgröße für die Bezahlung gebe. Diese Änderung ist Bestandteil des „Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“, das am 28. März 2012 beschlossen worden ist und Anfang kommenden Jahres in Kraft treten wird: „Durch die Einführung des Mindestentgelts in der Pflege ist die […]  Regelung über die Pflicht der Pflegeeinrichtungen zur Zahlung einer ortsüblichen Arbeitsvergütung für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht mehr erforderlich…“

In der Praxis bedeutet dies, dass anders als früher die Zahlung des Mindestlohnes ausreicht, damit Kassen einen Versorgungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung schließen dürfen. Bislang durften solche Verträge nur geschlossen werden, wenn eine ortsübliche Arbeitsvergütung bezahlt wurde. Katholische und evangelische Kirchenvertreter sowie die Tarifpartner im Deutschen Caritasverband haben sich deshalb scharf gegen die neue Regelung gewandt, die ihrer Einschätzung nach den Druck auf die Löhne im Pflegebereich erhöhen und auf Kosten der Beschäftigten den Wettbewerb weiter verschärfen wird. Denn die jetzt noch weit mehr als den Mindestlohn zahlenden Betriebe müssten – um am Markt bestehen zu können – die Vergütung ihrer Mitarbeiter zwangsläufig immer weiter absenken. Auf diese Weise werde der Mindestlohn, der eigentlich die unterste Lohngrenze markieren soll, sukzessive als Richtgröße und Normallohn durchgesetzt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht darin ebenfalls „ein völlig falsches Signal angesichts des sich abzeichnenden Mangels an Pflegekräften, wenn der ortsübliche Vergleichslohn entfällt und nur der Mindestlohn als Auffanglinie bleibt“.

Wir von der Pflegeagentur 24 sind der festen Überzeugung, dass die skizzierten Szenarien mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten – wenn man nicht doch noch rechtzeitig gegengesteuert. Der Druck auf die Löhne wird den Pflegeberuf jedenfalls nicht attraktiver machen…

2 thoughts on “Mindestlohn macht Pflegebranche zum „Pflegefall“

  1. Lukas - 8. Januar 2013 at 16:21

    Dieser Beitrag bringt es wirklich auf den Punkt, wie es um das Gesundheitswesen bestellt ist. Arbeitsbedingungen und Bezahlung sind nicht attraktiv – und Maßnahmen wie der Mindestlohn, die den Beschäftigten helfen sollen, bewirken geradezu das Gegenteil des „Gutgemeinten“. Statt durch Mindestlöhne die Branche noch weiter abzuwerten, sollte die Politik lieber bald Konzepte auf den Tisch legen, wie das Gesundheitswesen und speziell auch der Pflegebereich zukunftsfähig werden.

  2. frank - 25. Februar 2013 at 16:32

    Dieser sogenannte mindestlohn wurde von den christlichen Gewerkschaften und dem arbeitgeberverband geschlossen!

    Leider ist es so das diese christlichen Gewerkschaften wie auch medsoned von arbeitgebern gegründet worden und inoffiziell 2500 mitglieder haben UND SOMIT AUCH NICHT TARIFFÄHIG SIND, des wegen ist dieser Mindestlohn Tarifvertrag auch nicht gültig.

    Eine Gewerkschaft die einen mindestlohntarif abschließen will brauch mitglieder in dieser branche. Meiner meinung nach hat nur die verdi die anzahl an mitglieder um einen mindestlohntarif abschließen zu können.

    Die gewerkschaft medsoned arbeit mit dem arbeitgeber zusammen und ist arbeitgeber freundlich, mit dem ziel Betriebsräte aus den betrieben heraus zu bekommen.

    Wenn ich mich richtig erinner dann lief ende 2011 ein vervahren gegen die christlichen Gewerkschaften in den man ihnen die tariffahigkeit auch grund von einer zu geringen mitglieder Zahl aberkannt hat.