Kostenlos anrufen: 0800 24 000 42   Standorte
UPDATE Mindestlohn: Erhöhung zum 1. Oktober 2022

UPDATE Mindestlohn: Erhöhung zum 1. Oktober 2022

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde. Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen.

Am 01.01.2015 wurde der allgemeine deutsche Mindestlohn eingeführt. Seitdem müssen in Deutschland tätige Arbeitnehmer nach dem Mindestlohn  pro Arbeitsstunde entlohnt werden. Das gilt auch für entsandte Betreuungskräfte.

 

Im MiLoG (Mindestlohngesetz) heißt es dazu: „Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns […] zu zahlen.“

 

Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer*innen ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde erhöht wird.

 

Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 10,45 Euro.
Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn dann auch 12,00 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2021 auf 9,50 erhöht und zum 1. Juli 2021 nochmals auf 9,60 Euro.

 

Die Pflegeagentur 24 kooperiert ausschließlich mit Dienstleistern die die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zugesichert haben.

 

Lesen Sie mehr dazu: Legale Betreuungsvermittlung entsprechend deutschem Mindestlohn

 

Schwerbehindertenausweis: Auch altersbedingt psychisch-mental Erkrankte profitieren

Schwerbehindertenausweis: Auch altersbedingt psychisch-mental Erkrankte profitieren

Wie wenig eine schwere Behinderung für die Betroffenen ein erstrebenswerter Zustand sein dürfte: Ein Schwerbehindertenausweis ist ohne jeden Zweifel beliebt und begehrt – bringt er dem Besitzer doch eine Vielzahl von finanziellen und anderen Vergünstigungen. Oft gerät dabei aus dem Blick, dass es nicht nur die körperlichen Beeinträchtigungen sind, die hier zum Tragen kommen, sondern ebenso die psychisch-mentalen.

 

Das Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, führt dazu aus (SGB IX, Artikel 1, § 2): „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

 

Wer etwa an Demenz erkrankt ist oder an einer Depression leidet – Beeinträchtigungen, wie sie mit zunehmenden Alter immer häufiger vorkommen –, hat also je nach Schweregrad seiner Erkrankung ebenfalls Anspruch auf Feststellung einer schwerwiegenden Behinderung. Weitere Erkrankungen, die hierbei Bedeutung erlangen können, sind Angst- und Zwangserkrankungen sowie Psychosen.

 

Grad der Beeinträchtigung muss 50 Prozent betragen

Weiterlesen »

Osteuropäische Betreuungskräfte – worauf ist zu achten?

Osteuropäische Betreuungskräfte – worauf ist zu achten?

Ob berufliche, familiäre oder anderweitige Verpflichtungen: Nicht immer können sich Angehörige um betreuungsbedürftige Familienmitglieder selbst kümmern – auch wenn sie dies oft gerne tun würden. In solch einem Fall greifen immer mehr Familien auf osteuropäische Betreuungskräfte zurück – auch um eine Heimunterbringung zu vermeiden. Doch worauf ist dabei zu achten, damit man sich nicht in „gefährliches Fahrwasser“ begibt? Unsere hier zusammengestellten Tipps bieten Ihnen eine wertvolle Orientierungshilfe.

 

Ist ergänzender Betreuungsbedarf erforderlich? Prüfen Sie genauestens Ihre individuelle Situation und deren Erfordernisse. Ist die Anwesenheit einer Person gewünscht, die bei Bedarf Hilfe leistet und in gewissem Umfang hauswirtschaftliche Aufgaben mit übernimmt, dann kann eine osteuropäische Betreuungskraft für Sie eine sinnvolle Option sein. Von ihr grundsätzlich nicht ausgeführt werden dürfen jedoch Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (z.B. das Wechseln von Verbänden, setzen von Sppritzen oder die Wundbehandlung). Eine osteuropäische Betreuungskraft kann daher den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes sinnvoll ergänzen, nicht aber ersetzen!

 

Arbeitsvertrag – ja oder nein? Grundsätzlich ist es möglich, als Privatperson einen Arbeitsvertrag mit einer osteuropäischen Betreuungskraft abzuschließen, wobei die Bundesagentur für Arbeit vermittelnd tätig werden kann. Insofern jedoch die Vertragsausgestaltung deutschen Standards genügen muss (auch in Bezug auf den Mindestlohn), ergeben sich kaum finanzielle Vorteile. Es muss bis zu sechs Wochen auf das Eintreffen der Kraft gewartet werden, auf deren Auswahl man zudem keinerlei Einfluss hat. Sie kann jederzeit eine höhere Bezahlung fordern und das mit Ihnen eingegangene Arbeitsverhältnis kurzfristig kündigen – ohne dass Ersatz zur Verfügung stehen würde. Eine stabile Betreuungssituation lässt sich so natürlich kaum verwirklichen.

 

Wenden Sie sich deshalb am besten an eine Pflegeagentur, die Ihnen einen osteuropäischen Arbeitgeber für die Entsendung einer Betreuungskraft vermittelt! Dieses Modell ist möglich durch die europäische Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 bis 55 EGV und spart viel Geld.

Weiterlesen »

Häusliche Pflege: Einsatz der Angehörigen bringt später Rentenplus

Häusliche Pflege: Einsatz der Angehörigen bringt später Rentenplus

Hunderttausende Familien in Deutschland stellen die häusliche Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen durch osteuropäische Betreuungskräfte sicher. Um Pflegeheimaufenthalte zu vermeiden, springen sie fallweise auch selbst ein – und sei es auch nur für einen überschaubaren Zeitraum. Erfreulich: Unter Umständen kann sich aus diesem ehrenamtlichen Engagement später ein Plus bei der Rentenzahlung ergeben.

Weiterlesen »

Hilfe für Helfer: Soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen

Hilfe für Helfer: Soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen

Die häusliche Pflege eines Angehörigen nimmt viel Zeit in Anspruch und verlangt ein hohes Maß an persönlichem Einsatz. Durch diesen ehrenamtlichen Einsatz bleiben dem Staat erhebliche Kosten für stationäre Unterbringung und Pflege erspart. Der Staat honoriert daher das Engagement von Menschen, die häusliche Pflege leisten, indem er ihnen eine Reihe von Möglichkeiten der persönlichen Absicherung bietet – die wichtigsten stellen wir hier vor:

Weiterlesen »

Barrierefrei und ansprechend: Die senioren- und pflegegerechte Anpassung des Badezimmers

Barrierefrei und ansprechend: Die senioren- und pflegegerechte Anpassung des Badezimmers

Das Badezimmer steht bei „Wohnraumenthusiasten“ schon seit geraumer Zeit im Zentrum der Aufmerksamkeit. Aus den Nasszellen früherer Jahre entstehen „Wohlfühloasen“, die nicht mehr nur der Hygiene dienen, sondern hohen Wohnansprüchen genügen müssen. Es nimmt daher kaum Wunder, dass die Bemühungen sich auch auf das seniorengerechte Badezimmer erstrecken. Am Markt ist heute eine Vielzahl an Lösungen erhältlich, die wie früher für Barrierefreiheit sorgen und obendrein ästhetisch ansprechend sind. So wird der Badumbau fast schon zum Einrichtungsvergnügen!

Weiterlesen »

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit: Pflegestärkungsgesetz II bringt mehr Gerechtigkeit

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit: Pflegestärkungsgesetz II bringt mehr Gerechtigkeit

Betreuungsbedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel Demenzerkrankte, hatten nach den bisherigen Leistungsregelungen oft das Nachsehen. Wenn körperliche Einschränkungen nicht hinzutraten, bekamen sie regelmäßig nur geringe finanzielle Unterstützung zugesprochen. Grundlegende Änderungen bringt nun das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II, das im Januar 2016 in Kraft treten und ab 2017 greifen soll. Das Jahr 2016 ist dabei für einige notwendige Vorarbeiten vorgesehen. Dazu gehören etwa die Schulung der Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes sowie von Medicproof und die Neuprogrammierung der Softwareprogramme.

Weiterlesen »

Für den Pflegefall vorsorgen – mit Vollmachten und Verfügungen

Meist tritt ein Pflegefall nicht plötzlich und unerwartet ein, sondern kündigt sich bereits lange vorher mit zunehmender Hilfsbedürftigkeit an. Nahezu jeder hat daher ausreichend Zeit, wichtige Rechtsfragen vorab zu klären, die sich beim Eintritt einer Pflegesituation zwangsläufig ergeben. Eine Chance, die unbedingt genutzt werden sollte!

 

Weiterlesen »

Mindestlohn macht Pflegebranche zum „Pflegefall“

Mindestlohn macht Pflegebranche zum „Pflegefall“

Seit 1. August 2010 gilt ein Mindestlohn in der Pflege in Höhe von 8,50 Euro (Ostdeutschland: 7,50 Euro), der bis 1. Juli 2013 in zwei Stufen auf 9 beziehungsweise 8 Euro steigen wird. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die überwiegend Leistungen der Grundpflege erbringen. Ziel der Regierungskoalition war es bei Einführung, Lohndumping in der Pflegebranche entgegenzuwirken. Doch auffallend war schon damals die eklatante Diskrepanz zu den tatsächlich gezahlten Bruttolöhnen, die im Jahr 2010 bei durchschnittlich 14,55 Euro in West- und 14,21 Euro in Ostdeutschland lagen. Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung vom 18. Januar 2012 auf eine kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter der Partei DIE LINKE (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/2844).

Weiterlesen »

Häusliche Pflege: Das Jahr 2012 bringt einige Änderungen

Allen Leserinnen und Lesern unseres Blogs wünschen wir zunächst noch ein gutes neues Jahr 2012! Wie in jedem Jahr sind auch diesmal zum 1. Januar gesetzliche Änderungen in Kraft getreten – einige betreffen die Häusliche Pflege. Über diese Neuerungen möchten wir Sie hier gern informieren:

Weiterlesen »