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Häusliche Pflege: Einsatz der Angehörigen bringt später Rentenplus

Häusliche Pflege: Einsatz der Angehörigen bringt später Rentenplus

Hunderttausende Familien in Deutschland stellen die häusliche Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen durch osteuropäische Betreuungskräfte sicher. Um Pflegeheimaufenthalte zu vermeiden, springen sie fallweise auch selbst ein – und sei es auch nur für einen überschaubaren Zeitraum. Erfreulich: Unter Umständen kann sich aus diesem ehrenamtlichen Engagement später ein Plus bei der Rentenzahlung ergeben.

Damit die Pflege eines Angehörigen den eigenen späteren Rentenanspruch erhöht, müssen lediglich einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig gegen Entgelt betrieben werden, sondern sie muss privat und ehrenamtlich sein. Sie muss darüber hinaus in der häuslichen Umgebung stattfinden und wenigstens 14 Stunden wöchentlich sowie zwei Monate eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen.

Das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Pflegeperson und Betreutem spricht ausdrücklich nicht dagegen. Ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung muss allerdings gegeben sein, das heißt die Eingruppierung des Pflegebedürftigen in eine der Pflegestufen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Pflegeperson von der Pflegekasse pflichtversichert – ohne dass die Pflegeperson selbst Beiträge zu zahlen hätte.

Option auch für Teilzeitbeschäftigte

Die Versicherungspflicht entsteht automatisch – ein Antrag ist daher nicht erforderlich. Zur Beitragsberechnung halten Pflegekassen und Rentenversicherungsträger aber einen Fragebogen bereit („Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“).

Für die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung sind im Einzelfall unterschiedliche Faktoren ausschlaggebend, etwa der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) und der genaue zeitliche Umfang der Pflege und Betreuung. Bei der Beitragsberechnung werden Monatseinkommen von 700 bis 2.100 Euro zugrunde gelegt.

Eine Berufstätigkeit steht den Pflichtbeiträgen aus häuslicher Pflege übrigens nicht entgegen, wenn die Erwerbs- oder selbständige Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beträgt. Daher ist die Pflichtversicherung insbesondere für Teilzeitbeschäftigte eine interessante Option, um Rentenansprüche aufzubessern – eine Chance, die sich diese nicht entgehen lassen sollten!

TIPP 1: Pflegt eine Person zwei oder mehr Angehörige – zum Beispiel Vater und Mutter – gleichzeitig, werden die Pflegezeiten addiert (sogenannte Additivpflege). Die Beitragshöhe richtet sich dann nach dem Gesamtaufwand.

TIPP 2: Für Vollzeitbeschäftigte bietet es sich unter Umständen an, eine vorübergehende Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit mit ihrem Arbeitgeber auszuhandeln, also Teilzeitbeschäftigte zu werden.

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