Eine Pflegestufe beantragen – wie geht das eigentlich?
Bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit liegt die Beantragung einer Pflegestufe nahe. Die Feststellung einer bestimmten Pflegestufe ist Voraussetzung vieler – aber nicht aller – Leistungen, die im Pflegefall gewährt werden, und ist insbesondere entscheidend für die Höhe des monatlichen Pflegegeldes. Doch wie geht man bei der Beantragung vor, an wen hat man sich zu wenden und wie ist der genaue Verfahrensablauf?
Leistungen der Pflegeversicherung kommen zunächst einmal nicht von selbst: Pflegebedürftige oder deren bevollmächtigte Angehörige oder Betreuer müssen sie bei der zuständigen Krankenkasse (oder privaten Krankenversicherung) beantragen. Ein medizinischer Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt dann ins Haus und prüft, wie viele Stunden am Tag jemand Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen braucht, wie etwa wie beim Aufstehen, bei der Körperpflege oder beim Essen. Das MDK-Gutachten dient der Kasse als Entscheidungsgrundlage bezüglich des Vorliegens einer Pflegebedürftigkeit und der genauen Pflegestufe.