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Eine Pflegestufe beantragen – wie geht das eigentlich?

Bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit liegt die Beantragung einer Pflegestufe nahe. Die Feststellung einer bestimmten Pflegestufe ist Voraussetzung vieler – aber nicht aller – Leistungen, die im Pflegefall gewährt werden, und ist insbesondere entscheidend für die Höhe des monatlichen Pflegegeldes. Doch wie geht man bei der Beantragung vor, an wen hat man sich zu wenden und wie ist der genaue Verfahrensablauf?

Leistungen der Pflegeversicherung kommen zunächst einmal nicht von selbst: Pflegebedürftige oder deren bevollmächtigte Angehörige oder Betreuer müssen sie bei der zuständigen Krankenkasse (oder privaten Krankenversicherung) beantragen. Ein medizinischer Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt dann ins Haus und prüft, wie viele Stunden am Tag jemand Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen braucht, wie etwa wie beim Aufstehen, bei der Körperpflege oder beim Essen. Das MDK-Gutachten dient der Kasse als Entscheidungsgrundlage bezüglich des Vorliegens einer Pflegebedürftigkeit und der genauen Pflegestufe.

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Private Pflegetagegeld-Versicherungen im Test

Private Pflegetagegeld-Versicherungen im Test

Über die gesetzliche Pflegeversicherung hinaus empfiehlt es sich grundsätzlich, über eine private Zusatzversicherung nachzudenken, die die Möglichkeiten und den finanziellen Spielraum im Pflegefall beachtlich erweitern kann. Entsprechende Zusatztarife hat die Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest unlängst genauer unter die Lupe genommen und anhand von vier Modellfällen bewertet: Bei einem Test von 30 Pflegetagegeldtarifen, die von privaten Krankenversicherern angeboten werden, fand sie immerhin zahlreiche gute Angebote für Beiträge zwischen 40 und 70 Euro im Monat.

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So geht es auch: Politik verhängt „Heimstopp“

Dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in den eigenen vier Wänden alt werden und dort auch gepflegt und betreut werden möchte – dies dringt immer mehr nicht nur ins allgemeine Bewusstsein, sondern bildete sogar schon die Grundlage für eine ungewöhnliche Entscheidung. Und zwar hat sich der Landkreis Siegen-Wittgenstein vor einiger Zeit zu einem radikalen Schritt entschlossen und einen „Heimstopp“ verfügt – wohl wissend, dass dies bei den Betreibern auf wenig Gegenliebe stoßen würde. Seither dürfen im Kreisgebiet keine neuen stationären Pflegeplätze mehr eingerichtet werden.

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Dezember 2010: Der neue Datenschutz- beauftragte der Pflegeagentur24

Als Kunde ist man bei der Pflegeagentur24 in jeder Hinsicht in guten Händen – das gilt auch für den Datenschutz: Denn im Dezember ist erstmals ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter neu bestellt worden. Es handelt sich um Rainer Seibert, der seit 3 Jahren in der Agentur als Büroleiter beschäftigt ist.

Seine Aufgabe wird es zukünftig sein, den Datenschutz zu überwachen und effektive Maßnahmen zu seiner Sicherstellung anzuregen. Dies betrifft insbesondere auch die sensiblen personenbezogenen Kundendaten, die Angaben zu medizinischen relevanten Sachverhalten, Krankheitsbildern und Pflegestufen enthalten können. Hier hat sorgfältigster und vertraulichster Umgang höchste Priorität. Dabei macht er insbesondere auch die Mitarbeiter, die Daten verarbeiten, umfassend mit dem Datenschutz und seinen Erfordernissen vertraut. Ein anderes Gebiet ist die Überwachung der Prozesse und Programme.

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Jahresausklang: Die Weihnachtsfeier der Pflegeagentur24

Jahresausklang: Die Weihnachtsfeier der Pflegeagentur24

Gemeinsame Aktivitäten fördern den Teamgeist und motivieren jeden, sein Bestes zu geben – zum Wohle der Kunden. Ein fröhliches Beisammensein in der Vorweihnachtszeit hat bei der Pflegeagentur24 daher Tradition. Diesmal gab es zusätzlich noch ein ganz besonderes Ereignis zu feiern, nämlich das fünfjährige Bestehen unserer Agentur – über das Jubiläum berichteten wir bereits ausführlich in einem unserer jüngsten Beiträge.

Gefeiert wurde am 03. Dezember gemeinsam mit den Mitarbeitern einer Partneragentur, so dass insgesamt 9 Personen zugegen waren (das Foto zeigt viele davon). Zunächst ging es ins Restaurant Sengelmannshof in Essen, das für seine nette, familiäre Atmosphäre und überzeugende Menüs zu vernünftigen Preisen bekannt ist. Nicht fehlen durfte natürlich die obligatorische Ansprache des Agenturchefs Marco Jahrke – er bedankte sich bei seinen Mitarbeitern und lobte sie für ihr außergewöhnliches Engagement: „Ihr aller unermüdlicher Einsatz sorgt dafür, dass wir Kunden haben, die in höchstem Maß mit uns zufrieden sind und die uns gerne weiterempfehlen.“

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Berufsstart: Die Pflegeagentur 24 ist auch Ausbildungsbetrieb

Eine solide berufliche Ausbildung ist bekanntermaßen das Fundament für den späteren Erfolg im Leben. Die Pflegeagentur 24 hat sich deshalb schon früh dazu entschlossen, jungen Menschen die Chance auf einen guten Berufseinstieg zu bieten und bildet heute bereits den dritten Auszubildenden zum Fachangestellten für Bürokommunikation aus. „Im Bereich der Ausbildung zeigt sich in erster Linie, ob Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden“, sagt Marco Jahrke, Geschäftsführer der Pflegeagentur 24. „Wir möchten hier mit gutem Beispiel vorangehen und auch andere junge und kleine Unternehmen ermutigen, Wissen und Erfahrung weiterzugeben.“

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Erfolgreich mit gutem Konzept: 5 Jahre Pflegeagentur 24

Inzwischen 5 Jahre schon ist es her, dass Marco Jahrke – selbst ausgebildeter Pfleger mit zusätzlicher Leitungsqualifikation – die Idee hatte, seine eigene Pflegeagentur zu gründen: die Pflegeagentur 24. Er kannte die Probleme Betreuungs- oder Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen aus eigener Erfahrung – etwa wenn im Krankenhaus eine Entlassung nach Hause anstand, dort aber niemand aus dem engsten Kreis der Angehörigen für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zur Verfügung stehen konnte. „Ich fühlte: Hier musste eine Lösung gefunden und ein Angebot geschaffen werden, das den Menschen in solch einer Situation konkret weiterhilft“, sagt der heute 37-Jährige. „Denn niemand möchte einen geliebten Angehörigen ins Pflegeheim geben.“ Die Idee zur Gründung der Pflegeagentur 24 nahm Mitte des Jahrzehnts immer konkretere Formen an.

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24-Stunden-Pflege zu Hause – ein Ding der Unmöglichkeit?

Ob schwere Erkrankung oder altersbedingtes Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte – viele Menschen sind irgendwann auf ständige Betreuung und 24-Stunden-Pflege angewiesen. Eine bittere Erfahrung ist dies oftmals auch für die Angehörigen, die gerne helfen möchten – aber nicht immer können: Denn einer 24-Stunden-Pflege stehen vielfach andere Verpflichtungen, etwa berufliche oder familiäre, entgegen. Darüber hinaus verfügen nur die Wenigsten über ein Geldvermögen, das es zuließe, eine freiberufliche deutsche Fachkraft für die 24-Stunden-Pflege einfach so zu engagieren und 5.000 Euro oder mehr im Monat aufzubringen. Ist die 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause für normal situierte Familien deshalb als Wunschtraum gescheitert – schlicht unrealisierbar und utopisch? Bleibt als Aussicht nur das Pflegeheim?

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Seniorengerechte Technik im Haushalt, Mehr Selbstständigkeit im Alter

Seniorengerechte Technik im Haushalt
Das eigene Zuhause ist gerade für ältere Menschen von enormer Bedeutung. Eine vertraute Umgebung, in der man sich leicht zurechtfindet und zu der man eine emotionale Bindung hat, trägt entscheidend zur Lebensqualität bei. Allerdings führen altersbedingte Einschränkungen häufig zu einer Situation, in der sich ein selbstständiges Organisieren des eigenen Haushalts nicht mehr aufrechterhalten lässt. Hier bietet die moderne, seniorengerechte Technik eine Vielzahl wertvoller Hilfen an.

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Neues Pflegezeit-Modell von Familien-ministerin Schröder: ungerecht und unrealistisch

Das von Familienministerin Kristina Schröder vorgeschlagene neue Pflegezeit-Modell wird nicht grundlos heftig kritisiert. Es belastet die Wirtschaft zu stark, drängt Pflegende – meist Frauen – aus ihrem Beruf und wird den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen nicht gerecht.

Die Wirtschaftsverbände kamen in eine schwierige Lage, als sie mit dem Vorschlag der Familienministerin konfrontiert wurden. Wenn man ihn zum ersten Mal hört, klingt er wie eine große Verbesserung für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, und für ihre berufstätigen Angehörigen. Auch als Vertreter der Wirtschaft und von Arbeitgebern will man schließlich nicht als unsozial gelten. Aber hier geht es nicht einfach darum, dass die Wirtschaft gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen soll. Die Lasten sind hier willkürlich und ungerecht verteilt: Besonders für kleine Firmen ist es eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung, wenn eine Angestellte nur noch halbtags zur Verfügung steht, aber dennoch drei Viertel des Lohnes bekommen soll. Betriebe, die Frauen über 50 beschäftigen, würden weit mehr unter der neuen Regelung leiden, als Betriebe, die viele junge männliche Angestellte haben. Die Regelung würde willkürlich einzelne Firmen sehr stark treffen, andere gar nicht.

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