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Pflegeversicherung 2010: was sich dieses Jahr geändert hat

Noch im Mai 2008 hat die Große Koalition das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetzespaket führt dieses Jahr zu einigen Verbesserungen der Pflegeleistungen. Sowohl häusliche und teilstationäre Pflege wie auch die Betreuung durch Ersatzpfleger wird ab diesem Jahr von der Pflegeversicherung stärker bezuschusst.

Kümmert sich ein Pflegedienst um die pflegebedürftige Person, steigt die Obergrenze für Pflegesachleistungen in den Pflegestufen I-III an. Auf der Pflegestufe I, also bei erheblicher Pflegebedürftigkeit mit Bedarf von mindestens 90 Minuten täglicher Pflege, deckt die Pflegeversicherung nun Kosten bis zu 440 Euro monatlich; das sind 20 Euro mehr als noch 2009. Für die Pflegestufe II, für schwer Pflegebedürftige, die jeden Tag mindestens 180 Minuten Beistand benötigen, steigt die Obergrenze auf 1.040 Euro, also 60 Euro mehr als letztes Jahr. Bei Pflegestufe III, schwerster Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegebedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag, bezahlt die Pflegeversicherung nun bis zu 1.510 Euro, also 40 Euro mehr pro Jahr. Für Härtefälle, die noch mehr Pflege benötigen, bleibt die Obergrenze bei 1.918 Euro. Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhalten auf den Pflegestufen I-III jeweils 10 Euro mehr, also 225, 430 beziehungsweise 685 Euro. Wenn die pflegende Person verhindert ist, werden bis zu vier Wochen Ersatzpflege jährlich mit maximal 1.510 Euro
vergütet – das entspricht einer Steigerung von 40 Euro.

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Beanspruchung von Sozialleistungen auch ohne Pflegestufe

Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 werden hilfebedürftige Menschen in sogenannte Pflegestufen eingeteilt. Je nach Grad der Versorgung gibt es drei Pflegestufen. Nach der Einstufung bekommt die pflegebedürftige Person monatlich eine finanzielle Unterstützung. Man kann teilweise selbst entscheiden, ob man den Betrag in häusliche Pflege investieren möchte, ob man sich für einen Heimplatz oder betreutes Wohnen entscheidet. Manchmal wird auch eine stationäre Pflege notwendig, weil der Erkrankte zu Hause nicht mehr betreut werden kann. In diesen Fällen bekommt die Einrichtung das Pflegegeld, es wird zur Deckung der monatlichen Kosten verwendet. Die Differenz muss der Patient aus seinem Einkommen und Vermögen bestreiten. Ist dieses aufgebraucht oder deckt es den monatlichen Bedarf nicht, gibt es Unterstützung aus den Sozialkassen.

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Alzheimer ist ein tiefer Einschnitt in das Leben von Patienten und Angehörigen

Die heutige Generation der Senioren wird immer älter. Einerseits wegen der besseren medizinischen Versorgung, andererseits erfordert das Leben nicht mehr eine so hohe körperliche Anstrengung. Mit dem Alter nehmen jedoch Erkrankungen zu, welche nicht nur die betroffenen Patienten stark einschränken und belasten, sondern auch ihre Angehörigen. Einer dieser Krankheiten ist Alzheimer, welche erstmalig zu Beginn des 19. Jahrhunderts von dem Arzt Alois Alzheimer diagnostiziert und nach ihm benannt wurde. Bei einer im Jahre 1906 verstorbenen Patientin erkannte er bei der Obduktion Veränderungen im Gehirn, welche zur Folge hatten, dass sie vergesslich wurde, unter Wahnvorstellungen litt und einen völlig verwirrten Eindruck machte.
Mit der normalen Vergesslichkeit, von der nahezu jeder mehr oder weniger stark betroffen ist, hat Alzheimer nichts zu tun. Vielmehr leben die Patienten im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit oft gefährlich, denn sie bringen sich selbst in Gefahr, wenn sie vergessen, den Herd auszustellen oder brennende Kerzen zu löschen. Ein typisches erstes Warnsignal der Alzheimer-Erkrankung kann beispielsweise sein, dass man sich ein Taxi gerufen und vergessen hat, wo man wohnt. Die alzheimersche Erkrankung geht häufig mit einer fortschreitenden Demenz einher, ist jedoch nicht mit ihr gleichbedeutend. Demenz ist lediglich ein Symptom der Krankheit und kann auch andere Ursachen haben.

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