Pflegeversicherung 2010: was sich dieses Jahr geändert hat
Noch im Mai 2008 hat die Große Koalition das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetzespaket führt dieses Jahr zu einigen Verbesserungen der Pflegeleistungen. Sowohl häusliche und teilstationäre Pflege wie auch die Betreuung durch Ersatzpfleger wird ab diesem Jahr von der Pflegeversicherung stärker bezuschusst.
Kümmert sich ein Pflegedienst um die pflegebedürftige Person, steigt die Obergrenze für Pflegesachleistungen in den Pflegestufen I-III an. Auf der Pflegestufe I, also bei erheblicher Pflegebedürftigkeit mit Bedarf von mindestens 90 Minuten täglicher Pflege, deckt die Pflegeversicherung nun Kosten bis zu 440 Euro monatlich; das sind 20 Euro mehr als noch 2009. Für die Pflegestufe II, für schwer Pflegebedürftige, die jeden Tag mindestens 180 Minuten Beistand benötigen, steigt die Obergrenze auf 1.040 Euro, also 60 Euro mehr als letztes Jahr. Bei Pflegestufe III, schwerster Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegebedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag, bezahlt die Pflegeversicherung nun bis zu 1.510 Euro, also 40 Euro mehr pro Jahr. Für Härtefälle, die noch mehr Pflege benötigen, bleibt die Obergrenze bei 1.918 Euro. Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhalten auf den Pflegestufen I-III jeweils 10 Euro mehr, also 225, 430 beziehungsweise 685 Euro. Wenn die pflegende Person verhindert ist, werden bis zu vier Wochen Ersatzpflege jährlich mit maximal 1.510 Euro
vergütet – das entspricht einer Steigerung von 40 Euro.