Pflegeversicherung 2010: was sich dieses Jahr geändert hat
Noch im Mai 2008 hat die Große Koalition das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetzespaket führt dieses Jahr zu einigen Verbesserungen der Pflegeleistungen. Sowohl häusliche und teilstationäre Pflege wie auch die Betreuung durch Ersatzpfleger wird ab diesem Jahr von der Pflegeversicherung stärker bezuschusst.
Kümmert sich ein Pflegedienst um die pflegebedürftige Person, steigt die Obergrenze für Pflegesachleistungen in den Pflegestufen I-III an. Auf der Pflegestufe I, also bei erheblicher Pflegebedürftigkeit mit Bedarf von mindestens 90 Minuten täglicher Pflege, deckt die Pflegeversicherung nun Kosten bis zu 440 Euro monatlich; das sind 20 Euro mehr als noch 2009. Für die Pflegestufe II, für schwer Pflegebedürftige, die jeden Tag mindestens 180 Minuten Beistand benötigen, steigt die Obergrenze auf 1.040 Euro, also 60 Euro mehr als letztes Jahr. Bei Pflegestufe III, schwerster Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegebedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag, bezahlt die Pflegeversicherung nun bis zu 1.510 Euro, also 40 Euro mehr pro Jahr. Für Härtefälle, die noch mehr Pflege benötigen, bleibt die Obergrenze bei 1.918 Euro. Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhalten auf den Pflegestufen I-III jeweils 10 Euro mehr, also 225, 430 beziehungsweise 685 Euro. Wenn die pflegende Person verhindert ist, werden bis zu vier Wochen Ersatzpflege jährlich mit maximal 1.510 Euro
vergütet – das entspricht einer Steigerung von 40 Euro.
Wenn man die häusliche Pflege nicht im benötigten Umfang organisieren kann, haben Pflegebedürftige oft Anspruch auf teilstationäre Leistungen. Halten Sie sich dabei tagsüber oder nachts in einer entsprechenden Einrichtung auf, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten (einschließlich Beförderung zur Pflegeeinrichtung und zurück) bei Pflegestufe I-III bis zur Obergrenze von 440, 1.040 respektive 1.510 Euro. Bei der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes zur häuslichen Pflege entspricht das einer Steigerung von 20, 60 beziehungsweise 40 Euro.
Auch in Zukunft werden die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben. 2012 soll die nächste Steigerungsrunde folgen. Für die Pflegestufe I soll die maximale Vergütung für häuslichen Pflegedienst und teilstationäre Behandlungen um weitere 10 Euro auf 450 Euro angehoben werden; die Geldleistungen für Pflege durch Angehörige (oder andere „selbst beschaffte“ Personen) steigen ebenfalls um 10 auf 235 Euro. Bei der Pflegestufe II werden die Maximalsätze für Tages- und Nachtpflege und häuslichen Pflegedienst auch 2012 um 60 Euro angehoben und erreichen dann 1100 Euro; die Geldleistungen steigen auch um 10 auf 440 Euro. Diese werden im gleichen Jahr für die Pflegestufe III auf 700 Euro angehoben, während die Sachleistungen für schwer Pflegebedürftige auf maximal 1.550 Euro steigen, also 40 Euro höher liegen werden als heute. Die rein rechnerisch möglichen Höchstbeträge für Pflegeleistungen betragen also für die Pflegestufen I-III 675, 1650 beziehungsweise 2.325 Euro ab dem Jahr 2012. Danach sollen alle drei Jahre neue Erhöhungen folgen.
Neben den Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung, die dieses Jahr stattgefunden haben, hat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz weitere Neuerungen gebracht, die seit 2008 die professionelle Pflege verbessern. So wurden jährliche unangemeldete Kontrollen der Pflegeheime und der ambulanten Pflegeeinrichtungen eingeführt, um die Einhaltung der
Qualitätsstandards sicherzustellen. Berufstätige, in deren Umfeld jemand pflegebedürftig wird, können sich für zehn Tage freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. Mit diesen und anderen Neuerungen wurden professionelle Pflegeangebote zuverlässiger, transparenter und zugänglicher gemacht.
Quellen:
https://www.berlin.de/pflege/versicherung/pfwg.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Eine dauerhafte Lösung gibt es dennoch nicht….