Kostenlos anrufen: 0800 24 000 42   Standorte
Willkommene Abwechslung: Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen

Willkommene Abwechslung: Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen

Gut fürs Wohlbefinden und die Lebensfreude:  Ein Urlaub bringt Abwechslung in den Alltag und ist mit den Eindrücken, die er bereithält, eine Bereicherung für jeden – das gilt auch für pflegebedürftige Menschen. Sie brauchen – trotz ihrer Einschränkungen – nicht auf „die schönsten Wochen des Jahres“ zu verzichten. Etliche Reiseveranstalter, Vereine, Verbände und Organisationen haben sich nämlich auf Pflegebedürftige spezialisiert und stellen auf Wunsch eine umfassende Betreuung während der Reise und am Urlaubsort sicher. Beispiele hierfür sind der Verein „Urlaub und Pflege“ sowie die „Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle“. Der mitreisende pflegende Angehörige wird wirkungsvoll entlastet und kann sich ebenfalls erholen. Solch ein gemeinsamer Urlaub ist eine interessante alternative Option zur individuellen Auszeit des betreuenden Familienmitglieds und der kurzzeitigen „Verhinderungspflege“.

Das Angebot an Pflegereisen ist dabei so vielfältig wie die Wünsche und individuellen Erfordernisse: Es gibt Angebote für Reisende mit Pflegestufe I und II und teils sogar auch Pflegestufe III. Andere Anbieter haben ein Programm, mit dem sie sich an Mobilitätseingeschränkte und Rollstuhlfahrer oder speziell an Demenzerkrankte richten. Neben dem Erlebnisfaktor steht die Pflege im Mittelpunkt, weshalb die barrierefreien Zimmer über Pflegebetten verfügen. Altenpfleger oder Krankenpfleger sorgen vor Ort für eine professionelle Betreuung. Für die sonst pflegende Person besteht die Möglichkeit, einen Teil der Freizeit mit eigenen Aktivitäten zu verbringen.

Wichtig bei Pflegereisen ist eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Pflegekräften, welche Pflegehilfsmittel eventuell mitzubringen sind. Reise und Ziel sollten sich selbstverständlich an den individuellen Möglichkeiten orientieren und die Umgebung am Urlaubsort nicht allzu weit entfernte Ausflugsziele ohne schwierige Wegstrecken bieten. Im Prinzip spricht auch nichts gegen eine Flugreise oder Kreuzfahrt, wenn ärztliche Bedenken dem nicht entgegenstehen.

FINANZTIPP: Während man für Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen muss, gewähren die Pflegekassen in der Regel einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Anträge sind vor Reiseantritt zu stellen. Viele Urlaubsanbieter halten zu diesem Zweck Formulare bereit und helfen gern beim Ausfüllen.

Selbstverständlich kann statt eines Angehörigen auch eine polnische Pflegekraft für die ergänzende Rund-um-die-Uhr-Betreuung mitreisen. Die Pflegeagentur 24 vermittelt polnische und deutsche Pflegekräfte für die häusliche Pflege und 24 Stunden Betreuung seit vielen Jahren und ist heute der führende Vermittlungsdienstleister – mit dutzenden Standorten und persönlichen Ansprechpartnern in nahezu ganz Deutschland haben Angehörige die Möglichkeit sich persönlich und unverbidnlich über den Einsatz von osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräften zu informieren.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.