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Häusliche Pflege: Große Koalition plant weitreichende Verbesserungen

Häusliche Pflege: Große Koalition plant weitreichende Verbesserungen

Das Bundeskabinett hat sich unlängst auf weitreichende Verbesserungen in der häuslichen Pflege verständigt. Das Vorhaben unter der Bezeichnung „Pflegestärkungsgesetz“ muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Sollten die Vorschläge von dieser Seite Bestätigung finden, dürfen sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ab Beginn des kommenden Jahres insbesondere auf höhere Leistungsbeträge freuen.

Die wichtigsten Eckdaten des Reformpakets:

  • Wohnraumanpassungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Einbau einer barrierefreien Dusche, werden ab dem kommenden Jahr mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme gefördert – das sind 1.443 Euro mehr als bisher.
  • Auszeiten für pflegende Angehörige, organisiert über die Verhinderungspflege, verlängern sich um zwei Wochen auf dann sechs Wochen jährlich. Für die Urlaubsvertretung zahlt die Pflegekasse bis zu 2.418 Euro, so der Plan.
  • Vorübergehende Heimversorgung, die sogenannte Kurzzeitpflege, häufige Betreuungsart nach Operationen, ist anstatt vier Wochen ab kommendem Jahr für bis zu acht Wochen möglich. Die Zahlungen der Pflegekasse hierfür sollen sich um 124 Euro auf 3.224 Euro im Jahr erhöhen. Die Option der Kurzzeitpflege gibt es künftig auch in der Pflegestufe 0, zum Beispiel für Demenzerkrankte.
  • Lohnersatzleistungen sind eine echte Neuerung in der häuslichen Pflege: Berufstätige erhalten finanzielle Unterstützung, wenn sie sich notfallbedingt und kurzfristig um einen Angehörigen kümmern. Vorgesehen sind hierfür bis zu 10 Tage jährlich.

 

Weitere Pläne betreffen eine höhere Flexibilität bei der Kombination von stationärer und ambulanter Versorgung – dies soll Angehörige in die Lage versetzen, die häusliche Pflege mit einer eventuellen Berufstätigkeit besser unter einen Hut zu bringen. Erhöht wird darüber hinaus der Pflegegeld-Betrag, und zwar um bis zu 28 Euro in der Pflegestufe III; beim Höchstbetrag für Sachleistungen in der ambulanten Pflege gibt es eine Anhebung um bis zu 62 Euro in der Pflegestufe III beziehungsweise 72 Euro im Härtefall. Und Tages- oder Nachtpflege wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.

Finanziert werden die in Aussicht gestellten Verbesserungen in der häuslichen Pflege durch eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung. Dieser soll um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent beziehungsweise 2,6 Prozent für Kinderlose steigen. Zudem ist geplant, mit einem späteren, zweiten Pflegestärkungsgesetz die Pflegestufen neu zu regeln. Statt drei soll es fünf Pflegestufen geben, um die individuelle Pflegesituation besser abzubilden. Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt dabei um weitere 0,2 Prozentpunkte.

Alle Maßnahmen der großen Koalition kommen auch der häuslichen Betreuung durch osteuropäische Pflege- und Betreuungskräfte zu gute. Die Pflegeagentur 24 berät Sie gerne wenn es darum geht für Ihren Angehörigen die individuell passende Lösung für die Versorgung im Alter zu finden. Sprechen Sie uns einfach an, gerne beraten wir Sie auch bei Ihnen zuhause in Ihrer gewohnten Umgebung.

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