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Familienpflegezeit tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft

In Zukunft sollen es Arbeitnehmer leichter haben, sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Dazu hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur sogenannten „Familienpflegezeit“ auf den Weg gebracht, der die Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf sicherstellen soll. Konkret ist vorgesehen, dass Berufstätige ihre wöchentliche Arbeitszeit für eine Gesamtdauer von bis zu zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Voraussetzung allerdings ist die Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers – ein Rechtsanspruch auf Freistellung existiert nicht. Das neue Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.

Auf die Zustimmungspflichtigkeit hat insbesondere die FDP gepocht, die die unternehmerische Freiheit geschützt sehen möchte. Stimmt der Arbeitgeber zu, wird während der Familienpflegezeit das Gehalt des Beschäftigten etwas aufgestockt, und zwar um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem sich durch die Arbeitszeitreduzierung ergebenden geringeren Gehalt. Wer seine Arbeitszeit beispielsweise um 50 Prozent reduziert, würde demnach 75 Prozent seines letzten Gehalts bekommen. Zur Finanzierung ist ein zinsloses Bundesdarlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau vorgesehen. Im Anschluss an die Familienpflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer so lange Vollzeit zu einem geringeren Gehalt, bis das Darlehen abbezahlt ist. In der Pflegezeit und bis zum Ausgleich des Zeitkontos ist der Arbeitnehmer zudem vor Kündigung geschützt. Im Gegenzug muss der Arbeitnehmer selbst eine Versicherung für den Fall abschließen, dass er später nicht wieder in seinen Job zurückkehrt.

Während die Koalitionsfraktionen die Tatsache hervorhoben, dass einerseits die Bürger entlastet werden, andererseits aber die Sozialsysteme nicht zusätzlich belastet, ließen die Oppositionsfraktionen erwartungsgemäß kein gutes Haar an dem neuen Gesetz. Insbesondere der fehlende Rechtsanspruch wurde moniert: „Wofür gibt es dieses Gesetz, wenn der Rechtsanspruch fehlt?“, wollte die SPD wissen. Da facto werden pflegende Angehörige schlechter gestellt als junge Eltern, für die ein Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht. Die einzelnen Oppositionsparteien hatten eigene Anträge eingebracht, die jedoch abgelehnt wurden. So wollte „Die Linke“ eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für die Organisation der Pflege, „Bündnis 90 / Die Grünen“ wiederum eine maximal dreimonatige Pflegezeit mit steuerfinanzierter Lohnersatzleistung.

UNSER TIPP:

Etwa eine Million Beschäftigte gibt es in Deutschland, die die neue Regelung theoretisch in Anspruch nehmen können. Vielleicht gehören ja auch Sie dazu und freuen sich über die neuen Möglichkeiten? Eine andere Option besteht darin, weiterhin voll berufstätig zu sein und für die häusliche Pflege parallel auf eine polnische Pflegekraft für die häusliche Betreuung zu setzen. Die Pflegeagentur 24 vermittelt qualifiziertes Pflege- und Betreuungspersonal seit vielen Jahren erfolgreich – und das zu Preisen ab nur 47,90 Euro am Tag. Wenn beispielsweise drei Geschwister obendrein den Aufwand untereinander aufteilen, bleibt für jeden ein Betrag von gerade einmal 15,97 Euro. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung im eigenen Zuhause ist also für nahezu jede Familie bezahlbar…

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