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Eingeschränkte Alltagskompetenz – was ist damit eigentlich gemeint?

Eingeschränkte Alltagskompetenz – was ist damit eigentlich gemeint?

Bei eingeschränkter Alltagskompetenz ist ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich, der mit ergänzenden Zahlungen zu den Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld honoriert wird. Selbst wenn gar keine Einstufung in eine der klassischen Pflegestufen 1-3 gegeben ist, werden ein Grundbetrag von 100 Euro oder ein erhöhter Betrag von 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen gewährt (Pflegestufe 0). Voraussetzung ist die Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Die eingeschränkte Alltagskompetenz kann unterschiedliche Ursachen haben, wie eine demenzielle oder psychische Erkrankung oder geistige Behinderung, und in unterschiedlicher Weise in Erscheinung treten. Damit die eingeschränkte Alltagskompetenz vom MDK als solche anerkannt wird, ist die Dauerhaftigkeit der Fähigkeitsstörung erforderlich. Darüber hinaus müssen mindestens zwei Kriterien eines Begutachtungskatalogs erfüllt sein (davon mindestens eins in den Bereichen eins bis neun der nun folgenden Auflistung).

Kriterien und Beispiele zur Veranschaulichung:

 

1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (ohne Absprache, Weglauftendenz), um zum Beispiel „zur Arbeit zu gehen“ oder die – längst verstorbenen – Eltern aufzusuchen.

2. Verursachen oder Verkennen gefährdender Situationen wie unkontrolliertes Auf-die-Straße-Laufen oder Verlassen der Wohnung in unangemessener Kleidung (Unterkühlung).

3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder gefährdenden Substanzen, etwa unkontrolliertes Anstellen von Herdplatten oder orale Einnahme von Zäpfchen.

4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation, sich äußernd durch Schlagen, Treten, Beißen, Kratzen und Spucken oder Mit-Gegenständen-Werfen.

5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten – zeigt zum Beispiel, wer in Wohnräume uriniert (ohne Vorliegen einer Harninkontinenz), Essen verschmiert oder Gegenstände versteckt.

6. Unfähigkeit, eigene körperliche und seelische Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen und  zu äußern, etwa Durst und Hunger oder Harn- und Stuhldrang.

7. Unfähigkeit zur Kooperation als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung (Apathie, Antriebslosigkeit, Nahrungsverweigerung).

8. Störungen höherer Hirnfunktionen, die zu Problemen bei sozialen Alltagsleistungen führen (Nicht-Wiedererkennen von vertrauten Personen, Nicht-Erinnern von Absprachen).

9. Störung des Tag-Nacht-Rhythmus (nächtliche starke Unruhe und Verwirrtheit, Wecken anderer, um in inadäquater Weise Hilfeleistungen einzufordern).

10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu strukturieren (Desorientiertheit, Planung und Durchführung von Körperpflege und anderen Aktivitäten ist eingeschränkt).

11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren (Angst vor dem eigenen Spiegelbild, Sich-verfolgt-Fühlen, Vergiftungswahn, Halluzinationen).

12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten (unmotiviertes Weinen, Distanzlosigkeit, Reizbarkeit, unangemessenes Misstrauen).

13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression (ständiges Jammern und Klagen).

PRAXISTIPP: Bei eingeschränkter Alltagskompetenz eines pflegebedürftigen Angehörigen ist der Beaufsichtigungs- und Betreuungsaufwand meist sehr hoch. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, wie sie die Pflegeagentur 24 vermittelt, ist in solchen Fällen eine sinnvolle Option. Gern beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos über unsere Servicenummer: 0800 60 66 800.

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