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UPDATE Mindestlohn: Erhöhung zum 1. Oktober 2022

UPDATE Mindestlohn: Erhöhung zum 1. Oktober 2022

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde. Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen.

Am 01.01.2015 wurde der allgemeine deutsche Mindestlohn eingeführt. Seitdem müssen in Deutschland tätige Arbeitnehmer nach dem Mindestlohn  pro Arbeitsstunde entlohnt werden. Das gilt auch für entsandte Betreuungskräfte.

 

Im MiLoG (Mindestlohngesetz) heißt es dazu: „Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns […] zu zahlen.“

 

Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer*innen ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde erhöht wird.

 

Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 10,45 Euro.
Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn dann auch 12,00 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2021 auf 9,50 erhöht und zum 1. Juli 2021 nochmals auf 9,60 Euro.

 

Die Pflegeagentur 24 kooperiert ausschließlich mit Dienstleistern die die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zugesichert haben.

 

Lesen Sie mehr dazu: Legale Betreuungsvermittlung entsprechend deutschem Mindestlohn

 

Frohes Neues Jahr 2020

Frohes Neues Jahr 2020

31.12.2019: Wir wünschen allen einen guten Rutsch ins neue Jahrzehnt freuen uns auf neue Aufgaben und weitere gute Zusammenarbeit in 2020.

Alles Gute zum zweiten Advent

Alles Gute zum zweiten Advent

08.12.2019:  Echte Dankbarkeit entsteht aus einem inneren Bedürfnis und dem Schätzen über das, was jemand selbstlos verschenkt hat.

 

Wir wünschen unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen schönen zweiten Advent und bedanken uns für das tägliche Engagement, durch das die liebevolle Pflege und Versorgung unserer Kunden erst möglich wird.

Alles Gute zum Nikolaus

Alles Gute zum Nikolaus

06.12.2019:  Der Nikolaus erinnert uns daran, wie viel die kleinen Freuden des Lebens bedeuten. Wir wünschen allen unseren Kunden, MItarbeitern und Mitarbeiterinnen und auch allen anderen einen wunderbaren Nikolaustag mit vielen schönen, kleinen Aufmerksamkeiten!

Internationaler Tag der Pflege

Internationaler Tag der Pflege

Heute am 12. Mai ist der Internationale Tag der Pflege

Dieser Tag soll an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale erinnern.

Auch wir wollen den unermüdlichen Einsatz aller Pflegenden, egal ob examinierte Pflegekraft, Pflegehelfer oder Pflegelaie, würdigen.

Selbstverständlich auch den Einsatz aller Angehörigen, die sich liebevoll um Ihre Eltern, Großeltern, Kinder und andere kümmern.

Es sollen natürlich auch nicht die Pflege- und Betreuungskräfte vergessen werden, die ihr Heimatland verlassen, um hier in Deutschland unsere Angehörigen zu pflegen und zu betreuen.

Neuer Ratgeber der Pflegeagentur 24: Das bringt das neue Pflegestärkungsgesetz II

Neuer Ratgeber der Pflegeagentur 24: Das bringt das neue Pflegestärkungsgesetz II

Auf die eine oder andere Weise dürften es die meisten Pflegebedürftigen und deren Angehörige bereits schon mitbekommen haben: Im Leistungsbereich der Pflegekassen sind zum Jahreswechsel 2017 umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Diese betreffen nicht nur die Höhe einzelner Leistungsbeträge – vielmehr wurde in einem größeren Wurf gleich der gesamte Bereich neu geregelt. Mit dem „Pflegeratgeber“ zum Pflegestärkungsgesetz II informiert eine neue Broschüre der Pflegeagentur 24 darüber, was sich im Einzelnen geändert hat.

 

Kernstück der Pflegereform ist ein Systemwechsel, der die bisherigen drei Pflegestufen (beziehungsweise vier mit sogenannter Pflegestufe 0) in ein System mit fünf Pflegegraden überführt. Diesen fünf neuen Pflegegraden kommt die Aufgabe zu, die individuellen Beeinträchtigungen und die Gesamtumstände möglichst exakt abzubilden. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit steht die Frage nach der Fähigkeit des Einzelnen, seinen Alltag noch selbstständig zu bewältigen, im Zentrum.

 

Ziel ist vor allem mehr „Pflegegerechtigkeit“, denn bei der Beurteilung der Beeinträchtigung spielen neben den körperlichen fortan die geistigen und psychischen Faktoren eine viel stärkere Rolle – was insbesondere die 1,6 Millionen demenziell Erkrankten besserstellt. Die Neuregelung soll zudem betroffenen Familien eine auf den jeweiligen Einfallfall besser zugeschnittene Unterstützung bieten.

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Badewannenlift: Welche Arten gibt es und welches Gerät ist das geeignete?

Badewannenlift: Welche Arten gibt es und welches Gerät ist das geeignete?

Ihr pflegebedürftiger Angehöriger muss auf seine geliebte Gewohnheit des Badens nicht verzichten. Damit Sie ihm dieses Vergnügen ermöglichen können, ist unter Umständen aber als technisches Hilfsmittel ein Badewannenlift erforderlich – zumindest dann, wenn die Mobilitätseinschränkung ausgeprägter Natur ist. Welche unterschiedlichen Arten von Badewannenliften es  gibt und was bei der Auswahl zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Bei Badewannenliften sind drei Ausführungsarten üblich: Neben der weitverbreiteten Art des elektrisch absenkbaren Badewannenliftes sind am Markt auch Tuchlifte und sogenannte Badekissen

erhältlich. Dabei stellt ein absenkbarer Badewannenlift einen Sitz auf einem Gestell dar, das in der Badewanne positioniert und am Wannenboden mit Saugnäpfen fixiert wird. Der Sitz lässt sich ab- und aufwärts bewegen und die Rückenlehne je nach Bedarf in verschiedenen Winkeln neigen.

 

Es gibt zudem aufwändigere Modelle mit schwenkbarer Sitzfläche, die den Einstieg noch weiter vereinfachen und mehr Sicherheit bieten. Ein Sitztuchlift funktioniert ähnlich – nur dass dieser nicht am Wannenboden,  sondern vielmehr am Wannenrand befestigt ist. Als Sitzfläche dient ein Tuch, das sich bis auf den Badewannenboden absenkt. Besonderer Vorteil von Sitztuchliften ist, dass diese wenig Platz einnehmen und in jede Badewanne passen.

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Tabletten & Co.: Medikationspläne helfen künftig, eine Fehlmedikation zu vermeiden

Tabletten & Co.: Medikationspläne helfen künftig, eine Fehlmedikation zu vermeiden

Ab 1. Oktober 2016 sind sie Pflicht: Individuelle Medikationspläne sollen künftig helfen, einer Fehlmedikation von Patienten besser vorzubeugen. Insbesondere Senioren, Pflegebedürftige und betreuende Angehörige dürften profitieren, da sich gerade dieser Personenkreis in der Regel mit einer Vielzahl an Verordnungen konfrontiert sieht. Die üppige Versorgung älterer, geschwächter Menschen mit Medikamenten gereicht ihnen nämlich keineswegs immer zum Nutzen.

 

Wer Angehörige im Seniorenalter hat, dem ist das Bild sich stapelnder Medikamentenpackungen auf Tischen oder Ablagen wahrscheinlich vertraut. Nicht selten stehen ein Dutzend oder mehr Tabletten, Compretten und Kapseln auf dem „Einnahmeprogramm“ – verordnet von verschiedenen Ärzten, die über bestehende Verordnungen anderer Arztkollegen  gar nicht im Bilde sind. Hieraus resultiert die Gefahr gravierender – und teils auch verhängnisvoller – Wechselwirkungen.

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