
Tabletten & Co.: Medikationspläne helfen künftig, eine Fehlmedikation zu vermeiden
Ab 1. Oktober 2016 sind sie Pflicht: Individuelle Medikationspläne sollen künftig helfen, einer Fehlmedikation von Patienten besser vorzubeugen. Insbesondere Senioren, Pflegebedürftige und betreuende Angehörige dürften profitieren, da sich gerade dieser Personenkreis in der Regel mit einer Vielzahl an Verordnungen konfrontiert sieht. Die üppige Versorgung älterer, geschwächter Menschen mit Medikamenten gereicht ihnen nämlich keineswegs immer zum Nutzen.
Wer Angehörige im Seniorenalter hat, dem ist das Bild sich stapelnder Medikamentenpackungen auf Tischen oder Ablagen wahrscheinlich vertraut. Nicht selten stehen ein Dutzend oder mehr Tabletten, Compretten und Kapseln auf dem „Einnahmeprogramm“ – verordnet von verschiedenen Ärzten, die über bestehende Verordnungen anderer Arztkollegen gar nicht im Bilde sind. Hieraus resultiert die Gefahr gravierender – und teils auch verhängnisvoller – Wechselwirkungen.
Fehlmedikation als Ursache von Gesundheitsbeschwerden
Ein nicht unerheblicher Anteil an plötzlich auftretenden Verwirrtheitszuständen oder Stürzen dürfte, vermuten Experten, solchen Wechselwirkungen geschuldet sein. Das Tückische daran: Bleibt der Zusammenhang unerkannt, erhalten die Betroffenen unter Umständen weitere Medikamente, die alles nur noch schlimmer machen. Auch die Kombination mit frei verkäuflichen Präparaten wie Nahrungsergänzungsmitteln kann unerwünschte Wirkungen zur Folge haben.
Und das beinhaltet die Neuregelung: Ab dem 1. Oktober erhält jeder Patient einen Medikationsplan, zunächst noch in Papierform – eine Digitalisierung soll später folgen. Der Medikationsplan listet alle einzunehmenden Medikamente auf, die Dosierung sowie die Häufigkeit und Art der Einnahme.
TIPP 1: Denken Sie bei plötzlich auftretender Verwirrtheit oder anderen gesundheitlichen Problemen auch an eine mögliche unerwünschte Wechselwirkung – insbesondere, wenn ein Medikament neu auf der Medikationsliste steht.
TIPP 2: Lassen Sie die Medikation Ihres pflegebedürftigen Angehörigen bei Neuverordnungen überprüfen, um unerwünschte Wechselwirkungen auszuschließen. Informieren Sie Ihren Hausarzt oder Apotheker zudem über freiverkäufliche Präparate, die der Patient zusätzlich einnimmt. Seien Sie nicht zuletzt kritisch gegenüber automatischen „Folge-Verordnungen“ – sprechen Sie mit dem Arzt vielmehr darüber, ob die Einnahme des Medikamentes weiterhin notwendig ist.