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Eine Pflegestufe beantragen – wie geht das eigentlich?

Bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit liegt die Beantragung einer Pflegestufe nahe. Die Feststellung einer bestimmten Pflegestufe ist Voraussetzung vieler – aber nicht aller – Leistungen, die im Pflegefall gewährt werden, und ist insbesondere entscheidend für die Höhe des monatlichen Pflegegeldes. Doch wie geht man bei der Beantragung vor, an wen hat man sich zu wenden und wie ist der genaue Verfahrensablauf?

Leistungen der Pflegeversicherung kommen zunächst einmal nicht von selbst: Pflegebedürftige oder deren bevollmächtigte Angehörige oder Betreuer müssen sie bei der zuständigen Krankenkasse (oder privaten Krankenversicherung) beantragen. Ein medizinischer Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt dann ins Haus und prüft, wie viele Stunden am Tag jemand Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen braucht, wie etwa wie beim Aufstehen, bei der Körperpflege oder beim Essen. Das MDK-Gutachten dient der Kasse als Entscheidungsgrundlage bezüglich des Vorliegens einer Pflegebedürftigkeit und der genauen Pflegestufe.

Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Krankenkassen, die diese auf Wunsch auch zusenden. Einige Krankenkassen händigen zudem ein Pflegetagebuch aus, mit dem im Vorfeld der Begutachtung schon die jeweils tatsächlich aufzuwendenden Zeiten gewissenhaft erfasst werden können. Dem Gutachter dient das Pflegetagebuch später als Hilfestellung.

TIPP: Da die Krankenkasse rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zahlt, empfiehlt sich unter Umständen zunächst ein formloser schriftlicher Antrag – denn jeder Tag zählt!

Sind die ausgefüllten Antragsformulare bei der Kranken- und Pflegekasse eingegangen, kann die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern. Der MDK meldet sich schriftlich zu einem Besuch an. Sollte der Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrgenommen werden können, lässt sich telefonisch ein neuer Besuchstermin vereinbaren.

Sind Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe schließlich festgestellt, entscheidet der Pflegebedürftige selbst darüber, ob er lieber Pflegegeld erhalten möchte (das er an Angehörige oder Betreuungsdienstleister, wie sie von der Pflegeagentur24 vermittelt werden, weitergeben kann) oder lieber eine „Sachleistung“ in Anspruch nehmen möchte (ambulanter Pflegedienst). Beides kann auch kombiniert werden.

Darüber hinaus werden weitere Leistungen gewährt, etwa für den barrierefreien Umbau der Wohnung sowie technische Hilfen und Hilfsmittel für die Pflege. Liegt eine Demenzerkrankung vor, aber keine Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe, können Angehörige bis zu 2.400 Euro im Jahr für die Betreuung und Beaufsichtigung erhalten.

Gut zu wissen: Schon vor Beginn der Pflege bieten die Pflegekassen eine umfassende und kostenlose Beratung zu Ansprüchen und Leistungen an, die Betroffene unbedingt nutzen sollten.

4 thoughts on “Eine Pflegestufe beantragen – wie geht das eigentlich?

  1. Maria Bernsdorf - 25. Februar 2011 at 14:29

    Herzlichen Dank, der Ablauf ist wirklich gut und nachvollziehbar beschrieben. Sehr gut auch der Tipp zur frühzeitigen formlosen Antragstellung…

  2. Rüdiger Lippelt - 11. März 2011 at 15:08

    Danke für diese Ausführungen – so hat man nun wirklich einen ganz guten Überblick. Der Tipp zum frühzeitigen formlosen Antrag ist bares Geld wert, und davon hat schließlich niemand was zu verschenken. Überhaupt bekommt man in diesem Blog viele tolle Infos, die einem wirklich weiterhelfen.

  3. Pingback: Private Krankenversicherung

  4. Plath - 8. Januar 2013 at 13:59

    Meine Nachbarin hat einen Pflegebedürftigen Mann und möchte eine Pflegestufe beantragen. Ich konnte ihr nicht erklären wie das geht. Können Sie helfen?
    Mit freundlichen Grüßen

    M.Plath