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Beanspruchung von Sozialleistungen auch ohne Pflegestufe

Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 werden hilfebedürftige Menschen in sogenannte Pflegestufen eingeteilt. Je nach Grad der Versorgung gibt es drei Pflegestufen. Nach der Einstufung bekommt die pflegebedürftige Person monatlich eine finanzielle Unterstützung. Man kann teilweise selbst entscheiden, ob man den Betrag in häusliche Pflege investieren möchte, ob man sich für einen Heimplatz oder betreutes Wohnen entscheidet. Manchmal wird auch eine stationäre Pflege notwendig, weil der Erkrankte zu Hause nicht mehr betreut werden kann. In diesen Fällen bekommt die Einrichtung das Pflegegeld, es wird zur Deckung der monatlichen Kosten verwendet. Die Differenz muss der Patient aus seinem Einkommen und Vermögen bestreiten. Ist dieses aufgebraucht oder deckt es den monatlichen Bedarf nicht, gibt es Unterstützung aus den Sozialkassen.


Wer die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Pflegestufe 1 nicht erfüllt, bekommt in der Regel auch keine Unterstützung. Die Einstufung in die Pflegestufe 0 kann aber trotzdem Leistungen zur Folge haben. Im Jahre 2008 wurde die Pflegestufe 0 offiziell eingeführt. Davor gab es die Leistungen zwar auch schon, sie waren jedoch nicht namentlich benannt.
Wer keinen Pflegebedarf im Sinne der Pflegeversicherung hat und demnach in die Pflegestufe 0 eingestuft wurde, kann unter Umständen trotzdem Unterstützung bekommen. Zum einen ist die Pflegestufe 0 Voraussetzung für die Beantragung eines Heimplatzes, zum anderen können an Demenz erkrankte Patienten gerontopsychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Die Anerkennung der Pflegestufe 0 ist, wie die anderen Pflegestufen auch, an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Null bedeutet demnach nicht, dass keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, sondern der Patient muss bereits Pflegebedarf haben. Allerdings reicht dieser noch nicht für die Pflegestufe 1 aus, aus diesem Grund gibt es auch kein Pflegegeld. Bei einem an Demenz erkrankten Patienten wird die Pflegestufe 0 meist anerkannt, wenn er eine eingeschränkte Alterskompetenz aufweist. Hierzu gehören Probleme mit den Anforderungen, welche das Leben ohne Hilfestellung an einen alten Menschen stellt. Wenn
man nach einem Gang zum Bäcker den Weg nach Hause plötzlich vergessen hat, in der Nacht spazieren gehen möchte, wenn man vergisst, den Herd auszuschalten, oder plötzlich aggressive Verhaltensmuster beobachtet werden, können das Anzeichen für eine beginnende Altersdemenz sein. In diesem Fall können jährlich bis zu 2.400 € für eine psychologische Behandlung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist die Pflegestufe 0 von Bedeutung, wenn man einen Heimplatz beanspruchen
möchte. In der Regel dürfen staatliche Heime Patienten ohne eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung nicht aufnehmen. Diese Bescheinigung wird vom Medizinischen Dienst (MDK) ausgestellt. Hierzu ist ein Gutachten notwendig, welches Aufschluss über die gesundheitliche Situation des Betroffenen geben soll. Reichen die Gebrechen für die Erteilung der Pflegestufe 1 nicht aus, reicht die Einstufung in die Pflegestufe 0 und man kann einen Heimplatz beantragen. Auch die Beanspruchung von Sozialleistungen ist in der Pflegestufe 0 möglich. Dies betrifft Patienten, die dieser Pflegestufe zugeordnet wurden, weil sie durch ihre Gebrechen so eingeschränkt sind, dass sie ein Mindestmaß an pflegerischer Hilfestellung beanspruchen dürfen. Liegt das Einkommen dieser Patienten nunmehr unter dem Betrag von 718 € und kann kein weiteres
Vermögen ausgemacht werden, können Sozialleistungen bei der Pflegekasse beantragt werden.

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