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Neuer Ratgeber der Pflegeagentur 24: Das bringt das neue Pflegestärkungsgesetz II

Neuer Ratgeber der Pflegeagentur 24: Das bringt das neue Pflegestärkungsgesetz II

Auf die eine oder andere Weise dürften es die meisten Pflegebedürftigen und deren Angehörige bereits schon mitbekommen haben: Im Leistungsbereich der Pflegekassen sind zum Jahreswechsel 2017 umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Diese betreffen nicht nur die Höhe einzelner Leistungsbeträge – vielmehr wurde in einem größeren Wurf gleich der gesamte Bereich neu geregelt. Mit dem „Pflegeratgeber“ zum Pflegestärkungsgesetz II informiert eine neue Broschüre der Pflegeagentur 24 darüber, was sich im Einzelnen geändert hat.

 

Kernstück der Pflegereform ist ein Systemwechsel, der die bisherigen drei Pflegestufen (beziehungsweise vier mit sogenannter Pflegestufe 0) in ein System mit fünf Pflegegraden überführt. Diesen fünf neuen Pflegegraden kommt die Aufgabe zu, die individuellen Beeinträchtigungen und die Gesamtumstände möglichst exakt abzubilden. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit steht die Frage nach der Fähigkeit des Einzelnen, seinen Alltag noch selbstständig zu bewältigen, im Zentrum.

 

Ziel ist vor allem mehr „Pflegegerechtigkeit“, denn bei der Beurteilung der Beeinträchtigung spielen neben den körperlichen fortan die geistigen und psychischen Faktoren eine viel stärkere Rolle – was insbesondere die 1,6 Millionen demenziell Erkrankten besserstellt. Die Neuregelung soll zudem betroffenen Familien eine auf den jeweiligen Einfallfall besser zugeschnittene Unterstützung bieten.

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Schwerbehindertenausweis: Auch altersbedingt psychisch-mental Erkrankte profitieren

Schwerbehindertenausweis: Auch altersbedingt psychisch-mental Erkrankte profitieren

Wie wenig eine schwere Behinderung für die Betroffenen ein erstrebenswerter Zustand sein dürfte: Ein Schwerbehindertenausweis ist ohne jeden Zweifel beliebt und begehrt – bringt er dem Besitzer doch eine Vielzahl von finanziellen und anderen Vergünstigungen. Oft gerät dabei aus dem Blick, dass es nicht nur die körperlichen Beeinträchtigungen sind, die hier zum Tragen kommen, sondern ebenso die psychisch-mentalen.

 

Das Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, führt dazu aus (SGB IX, Artikel 1, § 2): „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

 

Wer etwa an Demenz erkrankt ist oder an einer Depression leidet – Beeinträchtigungen, wie sie mit zunehmenden Alter immer häufiger vorkommen –, hat also je nach Schweregrad seiner Erkrankung ebenfalls Anspruch auf Feststellung einer schwerwiegenden Behinderung. Weitere Erkrankungen, die hierbei Bedeutung erlangen können, sind Angst- und Zwangserkrankungen sowie Psychosen.

 

Grad der Beeinträchtigung muss 50 Prozent betragen

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Badewannenlift: Welche Arten gibt es und welches Gerät ist das geeignete?

Badewannenlift: Welche Arten gibt es und welches Gerät ist das geeignete?

Ihr pflegebedürftiger Angehöriger muss auf seine geliebte Gewohnheit des Badens nicht verzichten. Damit Sie ihm dieses Vergnügen ermöglichen können, ist unter Umständen aber als technisches Hilfsmittel ein Badewannenlift erforderlich – zumindest dann, wenn die Mobilitätseinschränkung ausgeprägter Natur ist. Welche unterschiedlichen Arten von Badewannenliften es  gibt und was bei der Auswahl zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Bei Badewannenliften sind drei Ausführungsarten üblich: Neben der weitverbreiteten Art des elektrisch absenkbaren Badewannenliftes sind am Markt auch Tuchlifte und sogenannte Badekissen

erhältlich. Dabei stellt ein absenkbarer Badewannenlift einen Sitz auf einem Gestell dar, das in der Badewanne positioniert und am Wannenboden mit Saugnäpfen fixiert wird. Der Sitz lässt sich ab- und aufwärts bewegen und die Rückenlehne je nach Bedarf in verschiedenen Winkeln neigen.

 

Es gibt zudem aufwändigere Modelle mit schwenkbarer Sitzfläche, die den Einstieg noch weiter vereinfachen und mehr Sicherheit bieten. Ein Sitztuchlift funktioniert ähnlich – nur dass dieser nicht am Wannenboden,  sondern vielmehr am Wannenrand befestigt ist. Als Sitzfläche dient ein Tuch, das sich bis auf den Badewannenboden absenkt. Besonderer Vorteil von Sitztuchliften ist, dass diese wenig Platz einnehmen und in jede Badewanne passen.

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TÜV-zertifizierte Betreuung in Häuslicher Gemeinschaft

TÜV-zertifizierte Betreuung in Häuslicher Gemeinschaft

Pflegeagentur 24 vermittelt weiterhin in geprüfter Qualität

 

Essen, 10. Oktober 2016. Die Pflegeagentur 24 GmbH – einer der Marktführer für die Vermittlung häuslicher Betreuung und Pflege mit über 40 Filialen und Beraterstandorten in Deutschland – bietet ihre Dienstleistungen seit drei Jahren in TÜV-geprüfter Qualität an. Soeben hat sie eine Neuprüfung ihres Qualitätsmanagements nach den aktuell gültigen Standards DIN  ISO 9001:2015 des TÜV Nord erfolgreich durchlaufen – und dies erstmals nicht nur als Zentrale, sondern mit allen Standorten gemeinsam.

 

„Das TÜV-Siegel für zertifiziertes Qualitätsmanagement ist für Pflegedürftige und Angehörige ein wichtiger Wegweiser“, erläutert Geschäftsführer Daniel Thein. „An welchen Standort in ihrer Nähe sie sich auch wenden: Sie dürfen sich darauf verlassen, dass sie vorzüglich betreut und – fast schon mit Garantie – zufrieden sein werden. Dieses Zufriedenheitsplus macht neben der Kundennähe das Besondere aus, das die Pflegeagentur 24 von den Mitbewerbern unterscheidet.“ Ausgestellt hat das Zertifikat die TÜV NORD CERT GmbH.

 

Baustein der Qualitätssicherung im Standortnetz

 

Der Zertifizierungsprozess ist aufwändig und hat mehrere Monate in Anspruch genommen. Eine Herausforderung stellte diesmal auch die Einbeziehung sämtlicher Standorte dar. „Die im Selbstverständnis des Unternehmens ohnehin tief verankerte hohe Kundenorientierung hat im Wesentlichen bewirkt, die immense Aufgabe mit großem Erfolg zu meistern“, erläutert Daniel Thein.

 

Im Hinblick auf das deutschlandweite Standortnetz der Pflegeagentur 24 ist die Zertifizierung nicht zuletzt ein fundamentaler Baustein der Qualitätssicherung. Denn nur einheitlich gute Standards und Verfahren sichern eine passgenaue Betreuungsvermittlung, die den unterschiedlichsten Erwartungen gerecht wird.

Osteuropäische Betreuungskräfte – worauf ist zu achten?

Osteuropäische Betreuungskräfte – worauf ist zu achten?

Ob berufliche, familiäre oder anderweitige Verpflichtungen: Nicht immer können sich Angehörige um betreuungsbedürftige Familienmitglieder selbst kümmern – auch wenn sie dies oft gerne tun würden. In solch einem Fall greifen immer mehr Familien auf osteuropäische Betreuungskräfte zurück – auch um eine Heimunterbringung zu vermeiden. Doch worauf ist dabei zu achten, damit man sich nicht in „gefährliches Fahrwasser“ begibt? Unsere hier zusammengestellten Tipps bieten Ihnen eine wertvolle Orientierungshilfe.

 

Ist ergänzender Betreuungsbedarf erforderlich? Prüfen Sie genauestens Ihre individuelle Situation und deren Erfordernisse. Ist die Anwesenheit einer Person gewünscht, die bei Bedarf Hilfe leistet und in gewissem Umfang hauswirtschaftliche Aufgaben mit übernimmt, dann kann eine osteuropäische Betreuungskraft für Sie eine sinnvolle Option sein. Von ihr grundsätzlich nicht ausgeführt werden dürfen jedoch Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (z.B. das Wechseln von Verbänden, setzen von Sppritzen oder die Wundbehandlung). Eine osteuropäische Betreuungskraft kann daher den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes sinnvoll ergänzen, nicht aber ersetzen!

 

Arbeitsvertrag – ja oder nein? Grundsätzlich ist es möglich, als Privatperson einen Arbeitsvertrag mit einer osteuropäischen Betreuungskraft abzuschließen, wobei die Bundesagentur für Arbeit vermittelnd tätig werden kann. Insofern jedoch die Vertragsausgestaltung deutschen Standards genügen muss (auch in Bezug auf den Mindestlohn), ergeben sich kaum finanzielle Vorteile. Es muss bis zu sechs Wochen auf das Eintreffen der Kraft gewartet werden, auf deren Auswahl man zudem keinerlei Einfluss hat. Sie kann jederzeit eine höhere Bezahlung fordern und das mit Ihnen eingegangene Arbeitsverhältnis kurzfristig kündigen – ohne dass Ersatz zur Verfügung stehen würde. Eine stabile Betreuungssituation lässt sich so natürlich kaum verwirklichen.

 

Wenden Sie sich deshalb am besten an eine Pflegeagentur, die Ihnen einen osteuropäischen Arbeitgeber für die Entsendung einer Betreuungskraft vermittelt! Dieses Modell ist möglich durch die europäische Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 bis 55 EGV und spart viel Geld.

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Tabletten & Co.: Medikationspläne helfen künftig, eine Fehlmedikation zu vermeiden

Tabletten & Co.: Medikationspläne helfen künftig, eine Fehlmedikation zu vermeiden

Ab 1. Oktober 2016 sind sie Pflicht: Individuelle Medikationspläne sollen künftig helfen, einer Fehlmedikation von Patienten besser vorzubeugen. Insbesondere Senioren, Pflegebedürftige und betreuende Angehörige dürften profitieren, da sich gerade dieser Personenkreis in der Regel mit einer Vielzahl an Verordnungen konfrontiert sieht. Die üppige Versorgung älterer, geschwächter Menschen mit Medikamenten gereicht ihnen nämlich keineswegs immer zum Nutzen.

 

Wer Angehörige im Seniorenalter hat, dem ist das Bild sich stapelnder Medikamentenpackungen auf Tischen oder Ablagen wahrscheinlich vertraut. Nicht selten stehen ein Dutzend oder mehr Tabletten, Compretten und Kapseln auf dem „Einnahmeprogramm“ – verordnet von verschiedenen Ärzten, die über bestehende Verordnungen anderer Arztkollegen  gar nicht im Bilde sind. Hieraus resultiert die Gefahr gravierender – und teils auch verhängnisvoller – Wechselwirkungen.

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Krankhaus-Sozialdienste: Unentbehrlicher Rat und Hilfe für die Zeit nach der Entlassung

Krankhaus-Sozialdienste: Unentbehrlicher Rat und Hilfe für die Zeit nach der Entlassung

Für nicht wenige Menschen, die sich aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls in einem Krankenhaus befinden, stellt die Entlassung eine besondere Herausforderung dar. Denn oft gibt es bleibende Schäden, die eine anschließende Weiterbehandlung des Patienten, eine Rehabilitation oder Unterstützung im häuslichen Umfeld erforderlich machen. Bei Senioren geht es eventuell um Pflegebedürftigkeit und alle Fragen, die damit einhergehen.

 

Um Patienten und deren Angehörigen gezielt helfen zu können, gibt es in Deutschland seit einem Jahrhundert schon die sogenannten Sozialdienste im Krankenhaus. Als fester Bestandteil der Versorgung ergänzen sie die ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung. In nahezu jedem Krankenhaus gibt es heute eine entsprechende Einrichtung. Über die vielfältigen Aufgaben dieser wichtigen Anlaufstellen geben wir hier einen kurzen Überblick.

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Intertrigo: Haut-Pflegetipps, um lästigen Entzündungen vorzubeugen

Intertrigo: Haut-Pflegetipps, um lästigen Entzündungen vorzubeugen

Über Veränderungen der Altershaut und sich hieraus ergebende Probleme und Anforderungen an die häusliche Pflege haben wir bereits vor kurzem ausführlich berichtet. Ein verbreitetes Hautproblem sind neben Dekubitus-Druckgeschwüren entzündete Hautpartien – „Intertrigo“ genannt. Betroffen sind insbesondere Pflegebedürftige, die sich selbst kaum bewegen und erschwerend unter Übergewicht leiden. In den Hautfalten des Körpers kommt es dann oft zu wunden Stellen, die unangenehm nässen, jucken und sich entzünden.

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Krankenhausaufenthalte von Demenzerkrankten: Gute Vorbereitung ist das A und O

Krankenhausaufenthalte von Demenzerkrankten: Gute Vorbereitung ist das A und O

Der Aufenthalt in einem Krankenhaus muss für einen Demenzerkrankten an sich schon ein gravierendes und stressauslösendes Ereignis sein. Ist doch gerade für ihn die gewohnte häusliche und Sicherheit vermittelnde Umgebung ausgesprochen wichtig. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Demenzstationen gibt, die auf die Aufnahme dieser speziellen und weiter wachsenden Gruppe von Erkrankten vorbereitet sind.

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