Spar-Tipp: Stromkosten für medizinische Hilfsmittel sind erstattungsfähig
Ob Antidekubitus-Matratze, E-Rollstuhl oder elektrisch betriebener Patientenlifter: In nicht wenigen Haushalten, in denen Pflegebedürftige von ihren Angehörigen versorgt werden, sind Hilfsmittel vorhanden, die Strom verbrauchen. Während bei der Beschaffung oder Bezuschussung dieser Hilfsmittel die Kranken- und Pflegekasse zu Recht als Ansprechpartner wahrgenommen wird, ist dies bei den „Betriebskosten“ keineswegs der Fall. Viele Familien verzichten aus Unwissenheit auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht. Kommen mehrere elektrische Geräte bei der Pflege zum Einsatz, sind es mitunter nicht unerhebliche Beträge, die „in den Wind geschrieben“ werden.