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24-Stunden-Pflege zu Hause – ein Ding der Unmöglichkeit?

Ob schwere Erkrankung oder altersbedingtes Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte – viele Menschen sind irgendwann auf ständige Betreuung und 24-Stunden-Pflege angewiesen. Eine bittere Erfahrung ist dies oftmals auch für die Angehörigen, die gerne helfen möchten – aber nicht immer können: Denn einer 24-Stunden-Pflege stehen vielfach andere Verpflichtungen, etwa berufliche oder familiäre, entgegen. Darüber hinaus verfügen nur die Wenigsten über ein Geldvermögen, das es zuließe, eine freiberufliche deutsche Fachkraft für die 24-Stunden-Pflege einfach so zu engagieren und 5.000 Euro oder mehr im Monat aufzubringen. Ist die 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause für normal situierte Familien deshalb als Wunschtraum gescheitert – schlicht unrealisierbar und utopisch? Bleibt als Aussicht nur das Pflegeheim?

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Seniorengerechte Technik im Haushalt, Mehr Selbstständigkeit im Alter

Seniorengerechte Technik im Haushalt
Das eigene Zuhause ist gerade für ältere Menschen von enormer Bedeutung. Eine vertraute Umgebung, in der man sich leicht zurechtfindet und zu der man eine emotionale Bindung hat, trägt entscheidend zur Lebensqualität bei. Allerdings führen altersbedingte Einschränkungen häufig zu einer Situation, in der sich ein selbstständiges Organisieren des eigenen Haushalts nicht mehr aufrechterhalten lässt. Hier bietet die moderne, seniorengerechte Technik eine Vielzahl wertvoller Hilfen an.

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Neues Pflegezeit-Modell von Familien-ministerin Schröder: ungerecht und unrealistisch

Das von Familienministerin Kristina Schröder vorgeschlagene neue Pflegezeit-Modell wird nicht grundlos heftig kritisiert. Es belastet die Wirtschaft zu stark, drängt Pflegende – meist Frauen – aus ihrem Beruf und wird den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen nicht gerecht.

Die Wirtschaftsverbände kamen in eine schwierige Lage, als sie mit dem Vorschlag der Familienministerin konfrontiert wurden. Wenn man ihn zum ersten Mal hört, klingt er wie eine große Verbesserung für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, und für ihre berufstätigen Angehörigen. Auch als Vertreter der Wirtschaft und von Arbeitgebern will man schließlich nicht als unsozial gelten. Aber hier geht es nicht einfach darum, dass die Wirtschaft gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen soll. Die Lasten sind hier willkürlich und ungerecht verteilt: Besonders für kleine Firmen ist es eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung, wenn eine Angestellte nur noch halbtags zur Verfügung steht, aber dennoch drei Viertel des Lohnes bekommen soll. Betriebe, die Frauen über 50 beschäftigen, würden weit mehr unter der neuen Regelung leiden, als Betriebe, die viele junge männliche Angestellte haben. Die Regelung würde willkürlich einzelne Firmen sehr stark treffen, andere gar nicht.

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Pflegeversicherung 2010: was sich dieses Jahr geändert hat

Noch im Mai 2008 hat die Große Koalition das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetzespaket führt dieses Jahr zu einigen Verbesserungen der Pflegeleistungen. Sowohl häusliche und teilstationäre Pflege wie auch die Betreuung durch Ersatzpfleger wird ab diesem Jahr von der Pflegeversicherung stärker bezuschusst.

Kümmert sich ein Pflegedienst um die pflegebedürftige Person, steigt die Obergrenze für Pflegesachleistungen in den Pflegestufen I-III an. Auf der Pflegestufe I, also bei erheblicher Pflegebedürftigkeit mit Bedarf von mindestens 90 Minuten täglicher Pflege, deckt die Pflegeversicherung nun Kosten bis zu 440 Euro monatlich; das sind 20 Euro mehr als noch 2009. Für die Pflegestufe II, für schwer Pflegebedürftige, die jeden Tag mindestens 180 Minuten Beistand benötigen, steigt die Obergrenze auf 1.040 Euro, also 60 Euro mehr als letztes Jahr. Bei Pflegestufe III, schwerster Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegebedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag, bezahlt die Pflegeversicherung nun bis zu 1.510 Euro, also 40 Euro mehr pro Jahr. Für Härtefälle, die noch mehr Pflege benötigen, bleibt die Obergrenze bei 1.918 Euro. Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhalten auf den Pflegestufen I-III jeweils 10 Euro mehr, also 225, 430 beziehungsweise 685 Euro. Wenn die pflegende Person verhindert ist, werden bis zu vier Wochen Ersatzpflege jährlich mit maximal 1.510 Euro
vergütet – das entspricht einer Steigerung von 40 Euro.

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Beanspruchung von Sozialleistungen auch ohne Pflegestufe

Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 werden hilfebedürftige Menschen in sogenannte Pflegestufen eingeteilt. Je nach Grad der Versorgung gibt es drei Pflegestufen. Nach der Einstufung bekommt die pflegebedürftige Person monatlich eine finanzielle Unterstützung. Man kann teilweise selbst entscheiden, ob man den Betrag in häusliche Pflege investieren möchte, ob man sich für einen Heimplatz oder betreutes Wohnen entscheidet. Manchmal wird auch eine stationäre Pflege notwendig, weil der Erkrankte zu Hause nicht mehr betreut werden kann. In diesen Fällen bekommt die Einrichtung das Pflegegeld, es wird zur Deckung der monatlichen Kosten verwendet. Die Differenz muss der Patient aus seinem Einkommen und Vermögen bestreiten. Ist dieses aufgebraucht oder deckt es den monatlichen Bedarf nicht, gibt es Unterstützung aus den Sozialkassen.

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Alzheimer ist ein tiefer Einschnitt in das Leben von Patienten und Angehörigen

Die heutige Generation der Senioren wird immer älter. Einerseits wegen der besseren medizinischen Versorgung, andererseits erfordert das Leben nicht mehr eine so hohe körperliche Anstrengung. Mit dem Alter nehmen jedoch Erkrankungen zu, welche nicht nur die betroffenen Patienten stark einschränken und belasten, sondern auch ihre Angehörigen. Einer dieser Krankheiten ist Alzheimer, welche erstmalig zu Beginn des 19. Jahrhunderts von dem Arzt Alois Alzheimer diagnostiziert und nach ihm benannt wurde. Bei einer im Jahre 1906 verstorbenen Patientin erkannte er bei der Obduktion Veränderungen im Gehirn, welche zur Folge hatten, dass sie vergesslich wurde, unter Wahnvorstellungen litt und einen völlig verwirrten Eindruck machte.
Mit der normalen Vergesslichkeit, von der nahezu jeder mehr oder weniger stark betroffen ist, hat Alzheimer nichts zu tun. Vielmehr leben die Patienten im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit oft gefährlich, denn sie bringen sich selbst in Gefahr, wenn sie vergessen, den Herd auszustellen oder brennende Kerzen zu löschen. Ein typisches erstes Warnsignal der Alzheimer-Erkrankung kann beispielsweise sein, dass man sich ein Taxi gerufen und vergessen hat, wo man wohnt. Die alzheimersche Erkrankung geht häufig mit einer fortschreitenden Demenz einher, ist jedoch nicht mit ihr gleichbedeutend. Demenz ist lediglich ein Symptom der Krankheit und kann auch andere Ursachen haben.

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