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Krankhaus-Sozialdienste: Unentbehrlicher Rat und Hilfe für die Zeit nach der Entlassung

Krankhaus-Sozialdienste: Unentbehrlicher Rat und Hilfe für die Zeit nach der Entlassung

Für nicht wenige Menschen, die sich aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls in einem Krankenhaus befinden, stellt die Entlassung eine besondere Herausforderung dar. Denn oft gibt es bleibende Schäden, die eine anschließende Weiterbehandlung des Patienten, eine Rehabilitation oder Unterstützung im häuslichen Umfeld erforderlich machen. Bei Senioren geht es eventuell um Pflegebedürftigkeit und alle Fragen, die damit einhergehen.

 

Um Patienten und deren Angehörigen gezielt helfen zu können, gibt es in Deutschland seit einem Jahrhundert schon die sogenannten Sozialdienste im Krankenhaus. Als fester Bestandteil der Versorgung ergänzen sie die ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung. In nahezu jedem Krankenhaus gibt es heute eine entsprechende Einrichtung. Über die vielfältigen Aufgaben dieser wichtigen Anlaufstellen geben wir hier einen kurzen Überblick.

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Beurteilung der Pflegebedürftigkeit: Pflegestärkungsgesetz II bringt mehr Gerechtigkeit

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit: Pflegestärkungsgesetz II bringt mehr Gerechtigkeit

Betreuungsbedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel Demenzerkrankte, hatten nach den bisherigen Leistungsregelungen oft das Nachsehen. Wenn körperliche Einschränkungen nicht hinzutraten, bekamen sie regelmäßig nur geringe finanzielle Unterstützung zugesprochen. Grundlegende Änderungen bringt nun das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II, das im Januar 2016 in Kraft treten und ab 2017 greifen soll. Das Jahr 2016 ist dabei für einige notwendige Vorarbeiten vorgesehen. Dazu gehören etwa die Schulung der Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes sowie von Medicproof und die Neuprogrammierung der Softwareprogramme.

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Eingeschränkte Alltagskompetenz – was ist damit eigentlich gemeint?

Eingeschränkte Alltagskompetenz – was ist damit eigentlich gemeint?

Bei eingeschränkter Alltagskompetenz ist ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich, der mit ergänzenden Zahlungen zu den Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld honoriert wird. Selbst wenn gar keine Einstufung in eine der klassischen Pflegestufen 1-3 gegeben ist, werden ein Grundbetrag von 100 Euro oder ein erhöhter Betrag von 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen gewährt (Pflegestufe 0). Voraussetzung ist die Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

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Das Pflegebett: Alles, was Sie rund um die Ausstattung und Anschaffung wissen sollten

Das Pflegebett: Alles, was Sie rund um die Ausstattung und Anschaffung wissen sollten

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ist die Anschaffung eines Pflegebettes irgendwann unausweichlich. Das Pflegebett ist von besonderer Bedeutung, da der Pflegebedürftige einen großen Teil seiner Zeit darin verbringt. Es sollte exakt auf die spezifische Situation und die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse zugeschnitten sein. Hierbei spielen der Grad der Pflegebedürftigkeit, die zugrunde liegenden Erkrankungen sowie die daraus resultierenden Einschränkungen eine entscheidende Rolle.

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Häusliche Pflege: Das Jahr 2012 bringt einige Änderungen

Allen Leserinnen und Lesern unseres Blogs wünschen wir zunächst noch ein gutes neues Jahr 2012! Wie in jedem Jahr sind auch diesmal zum 1. Januar gesetzliche Änderungen in Kraft getreten – einige betreffen die Häusliche Pflege. Über diese Neuerungen möchten wir Sie hier gern informieren:

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Das „Pflegetagebuch“ – wichtig zur Durchsetzung von Ansprüchen

Sicherlich werden Sie schon vom „Pflegetagebuch“ gehört oder gelesen haben, wenn es um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe geht. Doch was genau wird dort eigentlich erfasst, und gibt es für die Aufzeichnungen formelle Vorgaben? Besteht für Angehörige überhaupt eine Pflicht, ein Pflegetagebuch zu führen? Und wenn nicht: Warum ist es vielleicht doch wichtig, sich Notizen darüber zu machen, welche Pflegeleistungen man erbringt und wie viel Zeit man dafür aufwendet? Auf all diese Fragen möchten wir Ihnen hier Antworten geben …

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Bald mehr Hilfen für pflegende Angehörige?

Nach dem jüngst geäußerten Willen von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler sollen pflegende Angehörige zukünftig stärker entlastet und gefördert werden. Dazu ist zum einem geplant, die finanzielle Unterstützung zu erhöhen, die zurzeit in der niedrigsten Pflegestufe eins 225 Euro monatlich beträgt, in der Pflegestufe zwei 430 Euro und in der Pflegestufe drei 685 Euro. Die finanziellen Leistungen zu erhöhen, wäre ein begrüßenswerter Schritt – finden wir von der Pflegeagentur24.

Wird professionelle Unterstützung benötigt, muss sie von diesem Geld bezahlt werden. Eine Erhöhung würde daher den Gestaltungsspielraum der Betroffenen erweitern und ihnen eventuell ganz neue Möglichkeiten eröffnen, Pflege und Betreuung in den eigenen Wänden sicherzustellen.

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