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Schwere Entscheidung: Pflege daheim oder im Heim?

Schwere Entscheidung: Pflege daheim oder im Heim?

Fast jeder steht in seinem Leben irgendwann vor der Entscheidung, die Pflege für einen nahen Angehörigen organisieren zu müssen. Meist geht es um die eigenen Eltern beziehungsweise einen Elternteil, dessen zunehmende Hilfsbedürftigkeit gelegentlich auffällt oder der plötzlich Fähigkeiten einbüßt, etwa infolge eines Sturzes oder Schlaganfalls. Auch wenn der Angehörige die Pflege des Elternteils zunächst selbst übernommen hat, kann es später passieren, dass er den Eindruck gewinnt, der Aufgabe trotz professioneller Unterstützung gar nicht gewachsen zu sein. Es stellt sich dann zwangsläufig die Frage, wie es weitergehen soll …

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Gut ausgebildet und herzlich: Auch immer mehr Heime setzen auf osteuropäische Pflegekräfte

Viele Jahre lang ist die Vermittlung von osteuropäischen Pflegekräften, wie sie die Pflegeagentur 24 betreibt, von vielen Seiten mit Missfallensäußerungen begleitet worden. Einer der Hauptkritikpunkte war dabei die angeblich mangelnde Qualifikation und Eignung der Kräfte, die zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Pflegebedürftigen in deutsche Privathaushalte entsandt werden. Dass diese Kritik völlig unberechtigt ist, haben wir frühzeitig aufgezeigt. Insbesondere haben wir immer wieder auf das hohe Niveau der fachlichen Ausbildung der polnischen Pflegekräfte hingewiesen – und auf die entsprechend große Zufriedenheit unserer Kunden.

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Pflegekosten: Wer muss zahlen?

Die Kosten einer stationären Unterbringung und Pflege sind hoch und liegen nicht selten über 3.500 Euro monatlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten, nicht jedoch für die Heimkosten, also Unterkunft und Verpflegung, auf und zahlt dabei maximal 1.550 Euro (in der Pflegestufe III). Für die Deckung der übrigen Kosten ist zunächst der stationär Untergebrachte selbst verantwortlich – er muss mit seinem Vermögen sowie seinem Einkommen etwa in Form von Renten, Mieteinnahmen und Zinserträgen dafür geradestehen. Vermögensübertragungen, die ein Bedürftiger bis 10 Jahre vor Eintritt der Pflegesituation getätigt hat, können dabei von den Beschenkten zurückgefordert werden.

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