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Neuer Ratgeber der Pflegeagentur 24: Das bringt das neue Pflegestärkungsgesetz II

Neuer Ratgeber der Pflegeagentur 24: Das bringt das neue Pflegestärkungsgesetz II

Auf die eine oder andere Weise dürften es die meisten Pflegebedürftigen und deren Angehörige bereits schon mitbekommen haben: Im Leistungsbereich der Pflegekassen sind zum Jahreswechsel 2017 umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Diese betreffen nicht nur die Höhe einzelner Leistungsbeträge – vielmehr wurde in einem größeren Wurf gleich der gesamte Bereich neu geregelt. Mit dem „Pflegeratgeber“ zum Pflegestärkungsgesetz II informiert eine neue Broschüre der Pflegeagentur 24 darüber, was sich im Einzelnen geändert hat.

 

Kernstück der Pflegereform ist ein Systemwechsel, der die bisherigen drei Pflegestufen (beziehungsweise vier mit sogenannter Pflegestufe 0) in ein System mit fünf Pflegegraden überführt. Diesen fünf neuen Pflegegraden kommt die Aufgabe zu, die individuellen Beeinträchtigungen und die Gesamtumstände möglichst exakt abzubilden. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit steht die Frage nach der Fähigkeit des Einzelnen, seinen Alltag noch selbstständig zu bewältigen, im Zentrum.

 

Ziel ist vor allem mehr „Pflegegerechtigkeit“, denn bei der Beurteilung der Beeinträchtigung spielen neben den körperlichen fortan die geistigen und psychischen Faktoren eine viel stärkere Rolle – was insbesondere die 1,6 Millionen demenziell Erkrankten besserstellt. Die Neuregelung soll zudem betroffenen Familien eine auf den jeweiligen Einfallfall besser zugeschnittene Unterstützung bieten.

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Krankhaus-Sozialdienste: Unentbehrlicher Rat und Hilfe für die Zeit nach der Entlassung

Krankhaus-Sozialdienste: Unentbehrlicher Rat und Hilfe für die Zeit nach der Entlassung

Für nicht wenige Menschen, die sich aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls in einem Krankenhaus befinden, stellt die Entlassung eine besondere Herausforderung dar. Denn oft gibt es bleibende Schäden, die eine anschließende Weiterbehandlung des Patienten, eine Rehabilitation oder Unterstützung im häuslichen Umfeld erforderlich machen. Bei Senioren geht es eventuell um Pflegebedürftigkeit und alle Fragen, die damit einhergehen.

 

Um Patienten und deren Angehörigen gezielt helfen zu können, gibt es in Deutschland seit einem Jahrhundert schon die sogenannten Sozialdienste im Krankenhaus. Als fester Bestandteil der Versorgung ergänzen sie die ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung. In nahezu jedem Krankenhaus gibt es heute eine entsprechende Einrichtung. Über die vielfältigen Aufgaben dieser wichtigen Anlaufstellen geben wir hier einen kurzen Überblick.

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Eingeschränkte Alltagskompetenz – was ist damit eigentlich gemeint?

Eingeschränkte Alltagskompetenz – was ist damit eigentlich gemeint?

Bei eingeschränkter Alltagskompetenz ist ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich, der mit ergänzenden Zahlungen zu den Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld honoriert wird. Selbst wenn gar keine Einstufung in eine der klassischen Pflegestufen 1-3 gegeben ist, werden ein Grundbetrag von 100 Euro oder ein erhöhter Betrag von 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen gewährt (Pflegestufe 0). Voraussetzung ist die Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

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Häusliche Pflege: Große Koalition plant weitreichende Verbesserungen

Häusliche Pflege: Große Koalition plant weitreichende Verbesserungen

Das Bundeskabinett hat sich unlängst auf weitreichende Verbesserungen in der häuslichen Pflege verständigt. Das Vorhaben unter der Bezeichnung „Pflegestärkungsgesetz“ muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Sollten die Vorschläge von dieser Seite Bestätigung finden, dürfen sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ab Beginn des kommenden Jahres insbesondere auf höhere Leistungsbeträge freuen.

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Pflegeversicherung: Das ändert sich mit Jahresbeginn 2013

Zum 1. Januar kommenden Jahres treten Änderungen und Neuerungen in der Pflegeversicherung in Kraft, die unter anderem dem besonderen Betreuungsbedarf von Demenzerkrankten Rechnung tragen. So können Demenzerkrankte in der Pflegestufe 0 zusätzlich zum sachgebundenen Betreuungsgeld (100 oder 200 Euro) Pflegegeld in Höhe von 120 Euro und Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 225 Euro erhalten. In der Pflegestufe I und II wiederum steigen die Pflegegeld- und Pflegesachleistungssätze für Demenzerkrankte: In der Pflegestufe I gibt es künftig 305 Euro Pflegegeld (vorher 235 Euro) oder Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro (vorher 450 Euro). In der Pflegestufe II beträgt das Pflegegeld 525 Euro (vorher 445 Euro), Pflegesachleistungen werden bis zu 1.250 Euro übernommen (vorher 1.100 Euro). Für Demenzerkrankte in der Pflegestufe III ist indes keine Aufstockung der Sätze vorgesehen.

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Häusliche Pflege: Das Jahr 2012 bringt einige Änderungen

Allen Leserinnen und Lesern unseres Blogs wünschen wir zunächst noch ein gutes neues Jahr 2012! Wie in jedem Jahr sind auch diesmal zum 1. Januar gesetzliche Änderungen in Kraft getreten – einige betreffen die Häusliche Pflege. Über diese Neuerungen möchten wir Sie hier gern informieren:

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Das „Pflegetagebuch“ – wichtig zur Durchsetzung von Ansprüchen

Sicherlich werden Sie schon vom „Pflegetagebuch“ gehört oder gelesen haben, wenn es um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe geht. Doch was genau wird dort eigentlich erfasst, und gibt es für die Aufzeichnungen formelle Vorgaben? Besteht für Angehörige überhaupt eine Pflicht, ein Pflegetagebuch zu führen? Und wenn nicht: Warum ist es vielleicht doch wichtig, sich Notizen darüber zu machen, welche Pflegeleistungen man erbringt und wie viel Zeit man dafür aufwendet? Auf all diese Fragen möchten wir Ihnen hier Antworten geben …

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