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Praktisch und kostenlos: Pflegehilfsmittel kommen mit Paketpost

Praktisch und kostenlos: Pflegehilfsmittel kommen mit Paketpost

Neben Wohnraumanpassungen, Umbauten und technischen Hilfsmitteln sind für die häusliche Pflege darüber hinaus Pflegehilfsmittel meist unerlässlich. Im Gegensatz zu einmaligen Anschaffungen handelt es sich dabei um Verbrauchsmaterialien – der individuelle Bedarf ist hoch und regelmäßiger Nachschub daher erforderlich. Da ist es gut zu wissen, dass sich inzwischen einige Firmen auf den Versand von Pflegehilfsmitteln spezialisiert haben und sich obendrein auch um die Antragstellung und die Abrechnung mit den Krankenkassen kümmern. Was benötigt wird, kommt automatisch einmal pro Monat kostenfrei als Paket ins Haus. Pflegenden Angehörigen bleibt mit dem praktischen Service viel „Papierkram“ und Lauferei zu Apotheken und Sanitätshäusern erspart – und ebenso die Sorge, etwas gerade nicht im Haus zu haben, was für die häusliche Pflege benötigt wird.

Hohe jährliche Ersparnis – bis maximal 372 Euro

Den Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (SGB), XI. Buch, § 40 festgeschrieben. Danach werden bei häuslicher Pflege monatlich bis zu 31 Euro für Pflegehilfsmittel, also maximal 372 Euro im Jahr erstattet. Ein ansehnliches Sümmchen – doch in der Praxis sieht es so aus, dass ein Großteil der Anspruchsberechtigten die Leistung nicht in Anspruch nimmt. Der Grund hierfür liegt teils in der Unkenntnis über den Anspruch, teils darin, dass nicht wenige den bürokratischen Aufwand einer Antragstellung bei der Pflegekasse scheuen. Neben der eigentlichen Antragstellung müssen zudem Nachweise über die monatlichen Ausgaben, für die man zunächst in Vorleistung tritt, jedes Mal neu bei der Kasse eingereicht werden.

Eingeschränkte Alltagskompetenz reicht als Voraussetzung

Voraussetzung für den Anspruch ist das Vorliegen einer der Pflegestufen (1, 2 oder 3) oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz (so genannte Pflegestufe 0), wie sie bei fortgeschrittener Demenz attestiert wird. Erstattet werden dann zum Beispiel Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Mittel zur Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Mundschutz und Bettschutzeinlagen.

Firmen, die für Pflegebedürftige und deren Angehörigen die Antragstellung und Abrechnung von Pflegehilfsmitteln übernehmen, sind zum Beispiel:

Um es den Bestellern besonders einfach zu machen, sind die Pflegehilfsmittel – vorgepackt – in verschiedenen Zusammenstellungen beziehungsweise Box-Kombinationen erhältlich. Die Grenze von 31 Euro wird dabei jeweils eingehalten. Die Produkte selbst sind hochwertig, und man erhält auch eine größere Anzahl als beim Einzelkauf in der Apotheke oder im Sanitätshaus. Bei CariBox besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich eine Box mit Pflegehilfsmitteln frei zusammenzustellen.

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