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Neues interaktives Infoangebot: Der „Pflegeleistungs-Helfer“ des Bundesgesundheitsministeriums

Neues interaktives Infoangebot: Der „Pflegeleistungs-Helfer“ des Bundesgesundheitsministeriums

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, tun sich für die pflegenden Angehörigen in der Regel viele Fragen auf: Welche finanziellen Hilfen werden gewährt? Wie ist das Antragsverfahren? Was sind die maximalen Bearbeitungszeiten? Und welche Ansprüche bestehen, wenn Fristen überschritten wurden? Auch wenn bereits Leistungen bezogen werden, kann sich die Situation plötzlich ändern oder der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtern.

Der „Pflegeleistungs-Helfer“ – ein neues interaktives Infoangebot des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) – möchte den Angehörigen von Pflegebedürftigen eine erste Orientierung bieten. Im Unterschied zu anderen Informationsangeboten ist man hier nicht mit einer Flut „wahlloser“ Informationen konfrontiert, in der man sich erst mühsam zurechtfinden muss. Vielmehr orientiert sich hier alles an der konkreten aktuellen Situation.

Diese wird anhand eines kleinen Fragenkatalogs exakt eingegrenzt – dies ist das interaktive Element des „Pflegeleistungs-Helfers“: Je nach den ausgewählten Antwortvorgaben wird der Nutzer gezielt weitergeführt. Er erhält Antworten auf seine persönlichen Fragen und Informationen, die ihm wirklich weiterhelfen. Die Eingrenzung der spezifischen Situation kann unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen – bis maximal zehn Minuten in komplexeren Fällen.

 

Handlungsempfehlungen und weiterführende Links

„Erhält die betroffene Person bereits Leistungen der Pflegeversicherung?“ „Hat sich der Zustand der betroffenen Person seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst verschlechtert?“ „Hat sich der Zustand der betroffenen Person akut und unerwartet geändert, so dass ein pflegender Angehöriger von der Arbeit fernbleiben muss, um die Versorgung kurzfristig zu organisieren oder selbst zu übernehmen?“ Dies sind einige typische Fragen.

Am Ende steht meist ein unverbindlicher Überblick über zustehende Leistungen, eine Information zu gesetzlich vorgegebenen Bearbeitungsfristen oder eine Handlungsempfehlung. Hilfreich sind die zahlreichen Links zu weiterführenden Informationen – etwa dem neuen „Pflegeunterstützungsgeld“ samt zehntägiger Arbeitsauszeit, das Angehörigen bei einer akut auftretenden Pflegesituation zusteht, um die Pflege zu organisieren beziehungsweise sicherzustellen.

Der „Pflegeleistungs-Helfer“ ist ausgesprochen hilfreich als erster Anhaltspunkt – kann aber die eingehende Beratung durch eine Pflegeberatungsstelle oder einen Pflegestützpunkt natürlich nicht ersetzen. Er steht auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zur kostenlosen Nutzung bereit: https://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegeleistungs-helfer/

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