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Das Pflegebett: Alles, was Sie rund um die Ausstattung und Anschaffung wissen sollten

Das Pflegebett: Alles, was Sie rund um die Ausstattung und Anschaffung wissen sollten

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ist die Anschaffung eines Pflegebettes irgendwann unausweichlich. Das Pflegebett ist von besonderer Bedeutung, da der Pflegebedürftige einen großen Teil seiner Zeit darin verbringt. Es sollte exakt auf die spezifische Situation und die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse zugeschnitten sein. Hierbei spielen der Grad der Pflegebedürftigkeit, die zugrunde liegenden Erkrankungen sowie die daraus resultierenden Einschränkungen eine entscheidende Rolle.

Ein Pflegebett ist nicht nur für den Pflegebedürftigen von Vorteil, indem es ein erholsames Ruhen und Schlafen erst ermöglicht und je nach Ausstattung die Selbstständigkeit unterstützt – sondern es verschafft ebenso den pflegenden Angehörigen Erleichterung. Aufgrund der Höhenverstellbarkeit  lassen sich pflegerische Tätigkeiten nämlich viel einfacher und ohne die Anstrengung und Mühe ausführen, die ein normales Bett mit niedriger Liegefläche bereiten würde. Auch das Umsetzen des Pflegebedürftigen in einen Stuhl oder Rollstuhl ist so weniger beschwerlich.

Besonderes Augenmerk gilt der Matratze – auch bei einem Pflegebett ist sie bestenfalls perfekt auf das Gewicht, die Körpergröße und -form des Nutzers abgestimmt. Darüber hinaus sollte sie den Hygieneanforderungen der häuslichen Pflege genügen, also gut zu reinigen sein.

Diverse Varianten des Pflegebettes unterstützen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen: Mit einem „Aufstehbett“ etwa kann er sich – via Elektromotor – selbst in eine Sitzposition bringen und so aufmerksamer am Geschehen um ihn herum teilnehmen, lesen und fernsehen, alleine Nahrung zu sich nehmen etc. Nicht zuletzt ist das zeitweise aufrechte Sitzen gut für den Kreislauf sowie die Atmungs- und die Verdauungsfunktionen. Eine weitere Variante des Pflegebetts, das so genannte Stehbett, ist sogar in der Lage, den Liegenden in eine Stehposition zu befördern.

Weitere Ausstattungen, die erhältlich sind, sind der Triangel-Griff – eine Haltemöglichkeit, die dem Pflegebedürftigen hilft, sich aufzurichten – sowie Seitengitter. Seitengitter bieten nicht nur einen wirkungsvollen Schutz vor Stürzen aus dem Bett, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen eine bessere Mitwirkung bei pflegerischen Verrichtungen, indem er sich an den aufgestellten Gittern festhalten und zum Beispiel leichter auf die Seite drehen kann.

Das Pflegebett sollte von beiden Längsseiten frei zugänglich sein und in Blickrichtung zur Tür stehen, damit der Pflegebedürftige sehen kann, wer sein Zimmer betritt.

Pflegebett beantragen – so geht’s: Voraussetzung für die (weitgehende) Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder leihweise Überlassung ist das Vorliegen einer Pflegestufe. Wenden Sie sich dazu an die Pflegekasse, die den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auffordern wird, die Einordnung vorzunehmen. Ist der Angehörige vorübergehend in einem Krankenhaus untergebracht, kann man den dortigen Pflegeberater einschalten. Sodann ist eine ärztliche Pflegebett-Verordnung empfehlenswert. Es ist alternativ möglich, ohne ärztliche Verordnung einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen – eine Pflegestufe ist aber auch dann unerlässlich.

TIPP: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich in einem Sanitätshaus zunächst eingehend beraten zu lassen, welche Art von Pflegebett Sie benötigen, um die häusliche Pflege optimal durchführen zu können. Nehmen Sie die Empfehlung, die Sie dort erhalten, mit zum ärztlichen Verordnungstermin. Bitten Sie den Arzt, die Anforderungen an das Pflegebett möglichst genau wiederzugeben, da Sie sonst damit rechnen müssen, dass man Ihnen nur eine sehr einfache Ausführung zur Verfügung stellt.

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