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Familienpflegezeit tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft

In Zukunft sollen es Arbeitnehmer leichter haben, sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Dazu hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur sogenannten „Familienpflegezeit“ auf den Weg gebracht, der die Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf sicherstellen soll. Konkret ist vorgesehen, dass Berufstätige ihre wöchentliche Arbeitszeit für eine Gesamtdauer von bis zu zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Voraussetzung allerdings ist die Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers – ein Rechtsanspruch auf Freistellung existiert nicht. Das neue Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.

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Darüber spricht niemand gern: Tabu-Thema „Gewalt in der Pflege“

Neulich haben wir über den „Burn-out“ bei pflegenden Angehörigen berichtet – das Ausgebranntsein infolge von Überlastung und Überforderung. Dass es dann zu aggressiven Verhaltensweisen kommen kann, wurde ebenfalls kurz angesprochen. Doch ist Gewalt in der Pflege keine Erscheinung, die nur im häuslichen Bereich bei der Pflege durch Angehörige auftreten kann. Weitaus brisanter sind Fälle in stationären Einrichtungen, die von den Medien publik gemacht werden (wie jüngst ein Fall, wo eine an Demenz erkrankte 80-Jährige von zwei Pflegekräften mit heißem Wasser zu Tode gebrüht wurde). Wie im häuslichen Bereich ist die Ursache auch hier oft Überlastung, wie sie etwa in der Formulierung „Pflege im Minutentakt“ zum Ausdruck kommt. Patientenschützer und Kriminalwissenschaftler fordern daher immer eindringlicher, bei grundsätzlich allen Todesfällen von Hochbetagten eine amtsärztliche Leichenschau durchführen zu lassen und dies auch gesetzlich zu regeln. Eine weitere Forderung ist die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Delikte im Zusammenhang mit der Pflege.

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