Familienpflegezeit tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft
In Zukunft sollen es Arbeitnehmer leichter haben, sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Dazu hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur sogenannten „Familienpflegezeit“ auf den Weg gebracht, der die Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf sicherstellen soll. Konkret ist vorgesehen, dass Berufstätige ihre wöchentliche Arbeitszeit für eine Gesamtdauer von bis zu zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Voraussetzung allerdings ist die Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers – ein Rechtsanspruch auf Freistellung existiert nicht. Das neue Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.